829 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1171/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und Pensionen der obersten Organe des Bundes und sonstiger Funktionäre (Bezügegesetz) geändert wird

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 16. Juni 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Pensionssicherungsbeitrag für Geldleistungen nach den Art. IV bis Via des Bezügegesetzes wurde zuletzt mit 1. Juli 2003 so verändert, dass von  Leistungen bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage unverändert ein Pensionssicherungsbeitrag von 8 Prozent eingehoben wird, während für die Leistungsteile oberhalb der Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG ein  Beitrag von 15 Prozent eingehoben wird.

Die vorgeschlagene Änderung des § 44n BezG beinhaltet

-       den Wegfall der Bezugnahme auf den Pensionssicherungsbeitrag für Beamte gemäß § 13 a des Pensionsgesetzes 1965. Der Beitrag nach § 13 a PensG wird bis zum Jahr 2020 laufend  reduziert – bei Leistungen nach dem Bezügegesetz völlig entgegen der Intention des Gesetzgebers;

-       eine moderate Anhebung der Beiträge, die bei einer Leistung von  6000 Euro einen impliziten Beitrag von  ca. 12 Prozent, bei 13.000 Euro ca. 16 Prozent insgesamt ausmacht.

Diese Anhebung der Pensionssicherungsbeiträge geschieht vor dem Hintergrund, dass die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem BezG eine generell sehr geringe  Eigendeckung durch Beiträge und Pensionssicherungsbeiträge und gegenüber allen anderen Altersversorgungssystemen sehr hohe Leistungen ausweisen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Wilhelm Molterer, Karl Öllinger, Mag. Ewald Stadler und Mag. Harald Stefan.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Erwin Hornek gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 06 30

                                   Erwin Hornek                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann