836 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 49/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kollaudierung des tschechischen AKW Temelin

Die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. November 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Melker Protokoll (Brüsseler Fassung) unterzeichneten Milos Zeman als Vertreter der Tschechischen Republik und Wolfgang Schüssel als Vertreter der Republik Österreich einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag. Da dieser unter Vermittlung der Europäischen Kommission zustande gekommen war, wurde das Melker Protokoll auch von Günter Verheugen mit unterzeichnet. Im Mittelpunkt steht die Verpflichtung der Tschechischen Republik, dass "in jedem Fall die Umsetzung der in Anhang I angeführten Sicherheitsmaßnahmen (...) die Vorbedingung für den kommerziellen Betrieb ist" (siehe Kapitel VI des Melker Protokolls, Brüsseler Fassung).

 

Außenminister Kavan hat am 12. Dezember 2001 anlässlich der Beitrittskonferenz mit der Tschechischen Republik auf Ministerebene, bei der das Verhandlungskapitel „Energie" mit der Tschechischen Republik vorläufig abgeschlossen worden ist, folgende Erklärung abgegeben:

"....I would like to Stress that the Czech Republic found it fit to bring the Conclusions to the attention of the European Union within the framework of the Accession Conference to highlight that the Czech Republic considers itself to be bound to implement them. The Czech Republic will fully honour its commitments under these Conclusions. Austria and the Czech Republic agreed on the common objective to include the bilateral obligations contained in these "Conclusions " in a Protocol to the Accession Act." Damit bestätigte er die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker-Abkommens.

 

Am 13. November 2006 hat der tschechischen Außenminister Alexander Vondra gegenüber dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf dessen ausdrückliche Nachfrage die endgültige Betriebsgenehmigung (Kollaudierung) offiziell bestätigt.

 

Es gibt bis dato keinerlei Anzeichen dafür, dass die Tschechische Republik hinreichend an der Umsetzung der offenen Sicherheitsmaßnahmen arbeiten würde. Es ist daher davon auszugehen, dass die Tschechische Republik den völkerrechtlich verbindlichen Vertrag, wie es das Melker Protokoll (Brüsseler Fassung) darstellt, bisher nicht hinreichend erfüllt, insbesondere nach der Aussage des tschechischen Premiers Mirek Topolanek in der Ausgabe Nr. 3 des Nachrichtenmagazins "profil" vom 14. Jänner 2008, wonach für ihn das Melker Abkommen völkerrechtlich nicht bindend sei. Darüber hinaus haben die Vertreter Tschechiens im Rahmen der interparlamentarischen Temelin-Kommission mehrfach betont, dass für sie mit dem Melker-Abkommen kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag vorliege.

 

Weiters hat es die Tschechische Republik vorsorglich unterlassen eine Unterwerfungserklärung gemäß der Fakultativklausel nach Art. 36 Abs. 2 des Status des Internationalen Gerichtshofs abzugeben. Daher besteht für die Republik Österreich nur die Möglichkeit durch die freiwillige Unterwerfung der Tschechischen Republik gemäß Art. 36 Abs. 1 eine Klärung, ob ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag vorliegt, herbeizuführen.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Juli 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die AbgeordnetenWerner Neubauer, Wolfgang Großruck, Petra Bayr, Univ.-Prof. Dr. Alexander Van der Bellen, Herbert Scheibner, Dr. Wolfgang Schüssel und Dr. Johannes Hübner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 07 01

                             Wolfgang Großruck                                                               Dr. Josef Cap

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann