838 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 162/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend des Neubaus eines Reaktors in Krsko

Die Abgeordneten Mg. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 03. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das AKW Krsko ist seit Anfang 1983 in kommerziellem Betrieb, bis 1989 gab es laut „Spiegel“ (49/1989) keine Betriebserlaubnis, 27 Auflagen wurden nie erfüllt, allein bis 1989 wurde der Betrieb 70 mal unterbrochen. Die US-Nuklearbehörde verbot damals die Errichtung eines identischen Reaktors in Puerto Rico aus Sicherheitsbedenken. Also wurden seitens der Internationalen Atomenergie Organisation über eine Million Dollar in die Aufrüstung der Sicherheitsmaßnahmen in Krsko investiert. Das AKW stellt jedoch noch immer eine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung, davon betroffen sind neben den Slowenen selbst, vor allem Österreicher in Kärnten und der Steiermark, und Kroaten. So meinte der Chef des Krisenstabs in Zagreb Anfang Juni laut slowenischer Nachrichtenagentur STA als Reaktion auf den Zwischenfall vom 04.06.2008, dass Krsko „eine ständige Bedrohung und Gefahr für die Einwohner unserer Hauptstadt“ sei. Im Zuge des in Österreich, Italien und Ungarn als „Übung“ heruntergespielten Zwischenfall wurden vier Arbeiter mit radioaktivem Kobalt kontaminiert (laut der slowenischen Zeitung „Zurnal“, 22.06.08). Hauptkritikpunkt an dem Kraftwerk ist die seismologische Stabilität, die Wiener Umweltanwaltschaft äußerte diesbezüglich immer wieder Bedenken.

Am 06.06.2008 wurde im Parlament eine Dringliche Anfrage zu einem Zwischenfall im AKW Krsko und die diesbezügliche Informationspolitik des Umweltministers Josef Pröll behandelt. Zur Positionierung Österreichs erklärte Pröll damals:

„Die konsequente Position Österreichs ist es daher, unter Hinweis auf die Risiken der Kernenergie weiterhin jeden Ausstieg eines Landes aus der Kernenergie zu unterstüt­zen und gleichzeitig auf europäischer Ebene auch die Initiativen zur Schaffung einheit­licher hoher Sicherheitsstandards für noch in Betrieb befindliche Kernkraftwerke mit Nachdruck fortzusetzen.“

Auch im aktuellen Koalitionspakt steht:

„In allen Fällen von kerntechnischen Anlagen, die negative Auswirkungen auf Österreich haben oder haben könnten, wird die Bundesregierung alle rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung österreichischer Sicherheitsinteressen nutzen. Dies bedeutet auch für maximale Transparenz und Partizipation einzutreten.“

Da vor kurzem bekannt wurde, dass in Krsko der Bau eines weiteren Reaktors und eine Verlängerung der Betriebsdauer des ersten Reaktors geplant sei, gilt es nun oben Zitiertes in die Tat umzusetzen. Bis Ende 2008 soll die Tauglichkeit des Standortes festgestellt werden, um anschließend unverzüglich mit dem Bau zu beginnen, die Inbetriebnahme ist bereits für 2017 geplant. Obwohl sich die erst kürzlich gewählte Regierung Sloweniens in ihrem Regierungsprogramm für eine Volksabstimmung über den Ausbau des AKWs ausgesprochen hat, und auch Österreich im Zuge der UVP eingebunden werden müsste, werden die Betreiber mit Schützenhilfe der Politiker den Bau um jeden Preis durchpeitschen wollen.

Österreich hat erneut die Möglichkeit, seine Standpunkte und seine Glaubwürdigkeit zu demonstrieren. Nach Tschechien (Temelin) und der Slowakei (Mochovce, Bohunice) darf kein weiteres Nachbarland die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher zusätzlich gefährden.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Juli 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Werner Neubauer, Wolfgang Großruck, Petra Bayr, Univ.-Prof. Dr. Alexander Van der Bellen, Herbert Scheibner, Dr. Wolfgang Schüssel und Dr. Johannes Hübner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 07 01

                             Wolfgang Großruck                                                               Dr. Josef Cap

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann