842 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Petition Nr. 37/PET: „Einführung eines Gerichtstages in Arbeits- und Sozialrechtssachen am Bezirksgericht St. Johann im Pongau“, überreicht von Abgeordnetem Mag. Johann Maier
Die gegenständliche Petition Nr. 37/PET wurde dem Nationalrat am 5.Oktober 2009 zugeleitet.
Zu den Anliegen dieser Petition:
„Mit Verordnung des Bundesministers
für Justiz vom 3.3.1986 über die Abhaltung von
Gerichtstagen in Arbeits- und Sozialrechtssachen (Gerichtstagsverordnung) wurde
festgelegt,
dass am Bezirksgericht Zell am See jeden Dienstag und am Bezirksgericht Tamsweg
an
einem Dienstag pro Monat Gerichtstage abzuhalten sind. Am Standort des
Bezirksgerichts St.
Johann gibt es noch keinen Gerichtstag, obwohl dies notwendig wäre, wie
dies auch Zahlen
der Arbeiterkammer belegen.
Die Arbeiterkammer Salzburg betreut
ArbeitnehmerInnen über die Bezirksstelle Pongau in
Bischofshofen und die Bezirksstelle Pinzgau in Zell am See. In den Jahren 2001
bis 2008
wurden an den beiden Bezirksstellen Arbeitsgerichtsverfahren in folgendem
Umfang betreut
bzw. geführt.
Jahr BST Pinzgau BST Pongau
2001 104 127
2002 83 121
2003 58 96
2004 72 105
2005 89 69
2006 90 96
2007 63 83
2008 62 114
Diese Aufstellung zeigt, dass die
ArbeitnehmerInnen im Pongau gegenüber den
ArbeitnehmerInnen im Pinzgau benachteiligt sind, weil die Arbeits- und
Sozialrechtsverfahren aus dem Pongau am Sitz des Arbeits- und Sozialgerichtes
Salzburg in der Stadt Salzburg abgeführt werden und deshalb die Parteien
der Arbeits- und
Sozialgerichtsverfahren aus dem Pongau in die Stadt Salzburg anreisen
müssen.
Die Fahrtstrecke aus dem Gasteinertal in
die Stadt Salzburg beträgt ca. 100 Kilometer, aus
dem Ennspongau in die Stadt Salzburg ca. 70 Kilometer.
Die Fahrtstrecke von Krimml nach Zell am
See beträgt ca. 60 Kilometer, von Unken nach
Zell am See ca. 50 Kilometer. Dies zeigt, dass die arbeits- und
sozialrechtsschutzsuchende
Bevölkerung aus dem Pongau weit höhere Fahrtstrecken in die Stadt
Salzburg in Kauf neh-
men muss, als ArbeitnehmerInnen aus dem Pinzgau.
Berücksichtigt man weiters den
höheren Verfahrensanfall im Pongau im Vergleich zum Pinz-
gau führt dies zu einer weiteren Benachteiligung der ArbeitnehmerInnen im
Pongau.“
Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Petition am 7. Oktober 2009 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 19. Jänner 2010 mit Stimmenmehrheit beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Justizausschuss zuzuweisen. Die Präsidentin des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.
Der Justizausschuss hat die erwähnte Petition Nr. 37/PET in seiner Sitzung am 1. Juli 2010 in Verhandlung genommen. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG wurde einstimmig beschlossen, den Vizebürgermeister von Bischofshofen Hansjörg Obinger als Auskunftsperson zu laden, der im Anschluss an die Berichterstattung eine Stellungnahme zum Gegenstand der Petition abgab. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Johann Maier der Abgeordnete Dr. Johannes Jarolim sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2010 07 01
Mag. Johann Maier Mag. Heribert Donnerbauer
Berichterstatter Obmann