850 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (751 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird

Die vorgeschlagene Novelle dient der Harmonisierung der Festlegung der Mandatszahlen des Abteilungsausschusses und der Abteilungsversammlung, die aktuell noch nach verschiedenen sachlich nicht gerechtfertigten unterschiedlichen Gesichtspunkten erfolgt. Mit der ggst. Novelle soll die Berechnung der Mandatszahlen in beiden Fällen nur auf die Mitgliederzahl der jeweiligen Abteilung abstellen. Außerdem soll auch der Vorschlag der Österreichischen Apothekerkammer zum geänderten Beginn der allgemeinen Funktionsperioden aufgegriffen werden.

Es erfolgt eine Angleichung der Berechnungsmethode für die Festlegung der Mandatszahlen des Abteilungsausschusses und der Abteilungsversammlung sowie Neufestlegung des Beginns von Funktionsperioden. Weiters soll die Möglichkeit geschaffen werden, den bislang nicht erfassten Präsidenten bzw. Vizepräsidenten einer Landesgeschäftsstelle das Vertrauen zu entziehen.

Verwaltungslasten für Unternehmen werden nicht begründet noch Informationsverpflichtungen für Bürger/innen geschaffen.

Die ggst. Novelle führt zu keinen finanziellen Auswirkungen bei Bund, Ländern, Städten und Gemeinden.

Der vorliegende Entwurf stützt sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 8 B‑VG („Einrichtung beruflicher Vertretungen, soweit sie sich auf das ganze Bundesgebiet erstrecken“).

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 01. Juli 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Johann Hechtl, die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Kurt Grünewald sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu § 38 Abs.2 1. Satz: „Beseitigung eines bereits im geltenden Text des Apothekerkammergesetzes 2001 enthaltenen Redaktionsversehens.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 07 01

                                  Johann Hechtl                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau