851 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1050/A der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Österreichische Apothekerkammer (Apothekerkammergesetz 2001), geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. März 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„ Die Wahl zum Präsidenten und zum Vizepräsidenten der Landesgeschäftstellen der Kammer soll analog zur Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten zur (Gesamt-) Apothekerkammer erfolgen.

Die Apothekerkammer ist paritätisch besetzt d.h. die Selbständigenvertreter und die Angestelltenvertreter haben die gleiche Stimmenanzahl. Der Präsident der österreichischen Apothekerkammer wird von beiden Abteilungen gemeinsam gewählt. Nach der Wahl des Präsidenten kommt es zur Wahl des Vizepräsidenten, der aus der jeweiligen anderen Abteilung stammen muss. Dies erfolgt über die Wahl der jeweiligen Abteilungsobmänner, die innerhalb der Abteilung, unbeeinflusst von der anderen Abteilung, gewählt werden.

 

Im Unterschied dazu wird nach der Wahl des Präsidenten zur Landesgeschäftsstelle der Vizepräsident der Landesgeschäftsstelle von beiden Abteilungen gemeinsam mit paritätischer Stimmenverteilung gewählt. Es wird dabei keine Rücksicht auf bereits erzielte Mehrheiten in der jeweiligen Abteilung genommen. Sollte daher ein Mitglied der Minderheitsfraktion zur Wahl zum Vizepräsidenten kandidieren und die andere Abteilung stimmt für ihn, so erhält es dadurch die Mehrheit und der Kandidat der Mehrheitsfraktion verliert die Wahl zum Vizepräsidenten. Da in der Abteilung der Angestellten in den letzten Jahren zumeist zwei Fraktionen kandidiert haben, konnten sich die Selbständigen bei der Wahl des Vizepräsidenten ihren Wunschkandidaten aussuchen. Diesen demokratischen „Missstand“ gilt es zu beseitigen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 01. Juli 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Johann Hechtl, und Dr. Kurt Grünewald sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 07 01

                                  Johann Hechtl                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau