852 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (773 der Beilagen): Bundesgesetz über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blutprodukten und Produkten natürlicher Heilvorkommen  (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 – AWEG 2010)

Durch die Schaffung vollzugstauglicher und praxisnaher Vorschriften soll eine effiziente Überwachung der Einfuhr und des Verbringens von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln gewährleistet werden. Insbesondere soll damit auch ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung des hohen Risikos geleistet werden, das mit dem illegalen Bezug von minderwertigen, gefälschten oder gesundheitsschädlichen Arzneimitteln, insbesondere auch im Wege des Internets, verbunden ist. Ziel ist der Schutz der Gesundheit von PatientInnen und KonsumentInnen durch Gewährleistung sicherer, qualitativ hochwertiger und wirksamer Arzneimittel, die eingeführt oder verbracht werden.

Die Alternative wäre die Beibehaltung des als unbefriedigend erkannten Zustands.

Ländern, Städten und Gemeinden entstehen keine neuen Vollzugskosten, vielmehr wird es auf Grund der Übertragung sämtlicher Vollzugsagenden im Bereich der Arzneiwareneinfuhr, soweit nicht zollrechtliche Belange betroffen sind, auf das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zu Entlastungen kommen. Zu den dadurch entstehenden Mehrbelastungen beim Bund wird auf die Verpflichtung zur Festsetzung eines kostendeckenden Tarifs (§ 6a Abs. 6 GESG) verwiesen, wobei sich dieser auf Leistungen des BASG bezieht, die auf Grund von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erledigung von Anträgen etc. entstehen. Die diesbezüglichen jährlichen Mehrkosten für den Bund werden in Höhe von € 28.431,- veranschlagt.

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 01.Juli 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten August Wöginger die Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Johann Maier, Dr. Kurt Grünewald sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (773 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 07 01

                               August Wöginger                                            Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau