857 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1117/A(E) der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung der SportwissenschafterInnen im MTD-Gesetz

Die Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Mai 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Laut Information des Verbandes der Sportwissenschafter Österreichs (VSÖ) haben SportwissenschafterInnen mit ihrer umfassenden universitären Ausbildung die fachliche Kompetenz zur Arbeit an PatientInnen befähigt zu sein. Das beweisen SportwissenschafterInnen seit über 20 Jahren erfolgreich in stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen, wie zum Beispiel in den Bereichen Kardiologie, Psychiatrie, Neurologie und Orthopädie.

Eine entsprechende berufsrechtliche Absicherung durch eine Verankerung im MTD-Gesetz (Medizinisch-Technische-Dienste) erfolgte bis dato nicht, da ein gedeihliches Zusammenarbeiten mit den bestehenden Gesundheitsberufen möglich war. Die Zusammenarbeit mit den bestehenden medizinischen Berufen wie z.B. den PhysiotherapeutInnen erfolgte unter der Prämisse sich gegenseitig zu ergänzen.

Aus vielen Briefen und E-Mails, die an sämtliche Abgeordnete zum Nationalrat ergangen sind geht hervor, dass SportwissenschafterInnen, die teilweise schon über 20 Jahre in rehabilitativen Einrichtungen tätig sind, gekündigt werden sollen, weil die Berufsgruppe nicht im Gesundheitsgesetz aufscheint. Dabei handelt es sich österreichweit um geschätzte 300 bis 400 SportwissenschafterInnen, die mit ihrem Spezialwissen in diesem Bereich seit Jahrzehnten zum Wohle und zur Gesundheit der PatientInnen sinnvoll und erfolgreich tätig waren.

Im Lichte dieser Ereignisse sollen im MTD-Gesetz klare rechtliche Regelungen für ein Berufsbild und eine Berufsausübung geschaffen werden.

Die vom Bundesministerium geforderten Unterlagen wurden bereits eingebracht. Es handelt sich dabei um ein Positionspapier des VSÖ, den Entwurf zur Änderung des MTD-Gesetzes, sowie einen Entwurf zur Adaptierung des Ausbildungscurriculums. Eine gemeinsame schriftliche Zustimmung der vier Universitätsinstitute für Sportwissenschaften, sowie zahlreiche Unterstützungserklärungen von medizinisch rehabilitativen Einrichtungen sind ebenfalls vorhanden. Darüber hinaus konnte auch eine positive Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer vorgelegt werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Juli 2010 in Verhandlung genommen. Die Berichterstattung erfolgte durch Abgeordnete Ursula Haubner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 07 01

                             Dr. Erwin Rasinger                                          Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau