884 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 509/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung von Antrags- und Auszahlungsmodalitäten der Familienleistungen in Österreich

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Familien in Österreich werden hauptsächlich auf Grundlage dreier Familienförderungsmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Sozialsystems unterstützt. Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag. So wesentlich die Effekte aus dem Zusammenwirken dieser Maßnahmen für die Familien in Österreich sind, so schwierig gestaltet sich die praktische Inanspruchnahme dieser Unterstützungen bzw. Förderungen.

Für die Antragstellung und Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes etwa ist jene Gebietskrankenkasse zuständig, bei der der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gestellt wird. Die Familienbeihilfe sowie erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung sind beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt mit einem entsprechenden Formular zu beantragen.

Jedem Steuerpflichtigen, dem Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit dieser ein Kinderabsetzbetrag zu, der die Unterhaltsbelastung abgelten soll. Empfänger dieser Steuererleichterung ist jener Elternteil, der auch die Familienbeihilfe bezieht, ein gesonderter Antrag ist in diesem Fall nicht nötig.

Nicht nur die verschiedenen Auszahlungsstellen, sondern auch der Zeitpunkt, zu dem die Zahlungen erfolgen, sollten im Sinne einer modernen und bürgernahen Verwaltung vereinheitlicht werden. Das Kinderbetreuungsgeld beispielsweise wird erst am Sechsten des Nachmonats, in dem Anspruch besteht, den Anspruchsberechtigten überwiesen. Die Familienbeihilfe wird überhaupt nur zweimonatlich ausbezahlt. Dies führt im Besonderen bei einkommensschwachen Familien zu Lücken im Budget, die durch die Vereinheitlichung der Auszahlungsmodalitäten und Festlegung eines „Zahltages“ verhindert werden könnten. Darüber hinaus sollte mittels einer detaillierten Auflistung aller an die betroffene Familie ausbezahlten Leistungen mehr Transparenz geschaffen und die Auszahlungsbelege derart gestaltet werden, dass auf einen Blick Aufschluss über den Stand der Auszahlungen erlangt werden kann.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Martina Schenk die Abgeordneten Karl Öllinger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Renate Csörgits, Gabriele Tamandl, Gabriele Binder-Maier sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek. Im Anschluss daran wurden die Verhandlungen vertagt.

In der Sitzung des Familienausschusses am 12. Mai 2010 wurden die Verhandlungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Martina Schenk, Mag. Daniela Musiol, Elisabeth Hakel, Anna Höllerer, Anneliese Kitzmüller sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek. Die Verhandlungen in dieser Sitzung wurden vertagt.

 

In der Sitzung am 14. September 2010 wurde der Antrag 509/A(E) wieder in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ursula Haubner, Anneliese Kitzmüller und Mag. Daniela Musiol.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Nikolaus Prinz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 09 14

                                 Nikolaus Prinz                                                                 Ridi Maria Steibl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau