887 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 984/A der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 - ZDG) geändert wird

Die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. Februar 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zivildienstgesetz ist vorgeschrieben, dass ein Wehrpflichtiger nur dann Zivildienst leisten kann, wenn er in Ausübung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde und diese Gewissengründe in der Zivildiensterklärung erklärt.

Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Wehrpflichtige haben unterschiedliche Motivationen Zivil- statt Wehrdienst leisten zu wollen. Dem soll ein modernes Recht auch Rechnung tragen.

Wehrpflichtige, die sich als Alternative zum Wehrdienst für den Zivildienst entscheiden, sollen dies ohne Angabe von Gründen tun können.

Weiters muss für Zivildiener vor und nach Beendigung ihres Dienstes die Wahlfreiheit des Berufes gewährleistet sein. Das Waffenverbot ist daher aufzuheben.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 14. September 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Tanja Windbüchler-Souschill die Abgeordneten Christoph Hagen, Harald Vilimsky, Hannes Fazekas und Günter Kößl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 09 14

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                          Otto Pendl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann