891 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (2 St 23/10v iVm 8 St 49/10) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache

 

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ersucht mit Schreiben vom 27. Juli 2010, GZ. 2 St 23/10v iVm 8 St 49/10, eingelangt am 28. Juli 2010, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 288 Abs. 4 und § 297 Abs. 1 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 21. September 2010 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, GZ. 2 St 23/10v iVm 8 St 49/10, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache besteht.

 

Wien, 2010 09 21

                   Johannes Schmuckenschlager                                                Wolfgang Großruck

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann