892 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption (2 St 27/09i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung desAbgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner

 

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ersucht mit Schreiben vom 16. August 2010, GZ. 2 St 27/09i, eingelangt am 16. August 2010, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 153 Abs. 1 und 2 zweiter Fall (§ 313) StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 21. September 2010 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Korruptionsstaatsanwaltschaft, GZ. 2 St 27/09i, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.

Wien, 2010 09 21

                   Johannes Schmuckenschlager                                                Wolfgang Großruck

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann