893 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Graz (16 St 99/10s) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann

 

Die Staatsanwaltschaft Graz ersucht mit Schreiben vom 2. September 2010, GZ. 16 St 99/10s, eingelangt am 6. September 2010, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 188 und 283 Abs. 1 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 21. September 2010 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Graz, GZ. 16 St 99/10s, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann wird im Sinne des Art 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann besteht.

Wien, 2010 09 21

                   Johannes Schmuckenschlager                                                Wolfgang Großruck

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann