898 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 815/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns

Die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschlie­ßungsantrag am 15. Oktober 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die von der Statistik Austria im Rahmen des EU-Programms SILC erhobene Armutsgefährdungs­schwelle für das Jahr 2008 liegt bei € 11500,- netto im Jahr und damit nur um € 400,- unter dem (noch immer nicht vollständig durchgesetzten) Mindestlohn von € 1000,-. Es ist unzumutbar, dass in einem Land wie Österreich Menschen in Vollerwerbsbeschäftigung für tägliche, schwere Lohnarbeit mit Einkommen knapp über der Armutsgefährdungsschwelle abgespeist werden. Da die Sozialpartner bisher nicht in der Lage waren, entsprechende Löhne auszuhandeln, hat die Gesellschaft zum Schutz der Betroffenen einen gesetzlichen Mindestlohn – wie in 20 von 27 EU-Ländern – festzuschreiben.

Dies stellt keinen Eingriff in die Kollektivvertragsfreiheit der Sozialpartner dar, sondern einzig das Einziehen eines Sockels, der nicht unterschritten werden kann.

Die Republik Österreich hat sich in mehreren internationalen Übereinkommen – darunter etwa durch Ratifikation der Europäischen Sozialcharta (Art. 4) - dazu verpflichtet, gegen Ausbeutung vorzugehen und für gerechte Arbeitsentgelte zu sorgen. Ein Arbeitslohn, der für Vollzeiterwerbstätigkeit einen Lohn erbringt, der nur um 3,5% über der Armutsgefährdungsschwelle liegt, ist kein gerechter Arbeitslohn, da er offenkundig nicht, wie in der Europäischen Sozialcharta gefordert, in der Lage ist, ArbeitnehmerInnen „und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern“.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Oktober 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Birgit Schatz die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Sigisbert Dolinschek, August Wöginger und Erwin Spindelberger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung eines von der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz eingebrachten Abänderungsantrages keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 10 05

                          Dr. Sabine Oberhauser                                                          Renate Csörgits

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau