904 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 123/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend audiopädagogische Förderung für hörbehinderte Kinder

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich leben rund 1,5 Millionen schwerhörige Menschen. Jeder fünfte Österreicher über 14 ist schwerhörig. Für diese große Gruppe gibt es von der öffentlichen Hand allerdings nur eine unzureichende Förderung von Maßnahmen der sozialen Integration. Und obwohl sich zeigt, dass hörbehinderte Kinder bei rechtzeitiger Förderung bessere Chancen haben, im Berufs- und Privatleben erfolgreich zu bestehen, ist die Audiopädagogik nach wie vor eine von den österreichischen Sozialversicherungsträgern und Förderstellen nicht anerkannte Disziplin.

Dank moderner Technologien ist es heute in den meisten Fällen möglich, eine funktionale Hörfähigkeit zu entwickeln. Ziel muss es sein, so früh als möglich mit einer präventionsorientierten Förderung zu beginnen, damit die Hör- und Sprechfähigkeit rechtzeitig in Gang gesetzt werden. Eine frühe Förderung ist vor allem deshalb wichtig, da auch die kognitive Entwicklung eines Kindes stark von der Hör- und Sprachentwicklung abhängt. Durch eine audiopädagogische Förderung soll somit sichergestellt werden, dass sich auch hörbeeinträchtigte Kinder im Rahmen ihrer Möglichkeiten optimal entwickeln können. Zudem besteht bei Vorliegen einer Hörbeeinträchtigung die Gefahr, dass es bei der motorischen Entwicklung eines Kindes zu Defiziten kommt.

Hörbehinderte Kinder verdienen eine optimale fachspezifische Unterstützung, damit ihnen eine best­mögliche Integration in die Gesellschaft gewährleistet werden kann. Wenn Eltern heute erfahren, dass ihr Kind hörbehindert ist, muss ihnen und ihren Kindern eine hörgeschädigtenspezifische, pädagogische Förderung und Beratung zur Seite stehen. Durch präventionsorientierte Förder- und Bildungsmaßnahmen soll hörbehinderten Kindern eine bestmögliche Gesamtentwicklung ermöglicht werden.

Aufgrund der enormen Bedeutung einer rechtzeitigen Förderung, soll unser Sozialstaat die audio­pädagogische Betreuung und Förderung hörbehinderter Kinder unterstützen. Damit ist außerdem sicher­gestellt, dass diese Kinder später als Erwachsene nicht oder in weit geringerem Ausmaß auf die Unterstützung des Sozialstaates angewiesen sind.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Oktober 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Sigisbert Dolinschek, Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 10 05

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau