907 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1233/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Standardisierte Produktinformation (Klipp-und-Klar-Informationen) für alle Versicherungskunden“

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 08. Juli 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Versicherungsprodukte sind vielfach kompliziert und die Versicherungsbedingungen für die Versicherungsnehmer teilweise schwer verständlich. Risiken, Leistungsausschlüsse, Obliegenheiten etc. werden oft von vielen Versicherungsnehmern nicht verstanden und falsch eingeschätzt. Dies liegt beispielsweise auch bei Rechtsschutzversicherungen vor.

Wer sein Recht einklagen muss oder sich gegen Angriffe zu Wehr setzen muß und dabei auf seine Rechtschutzversicherung baut, erlebt nicht selten eine böse Überraschung. So das Ergebnis eines AK Tests unter 17 Rechtschutzversicherungen. Im Zuge der Finanzkrise haben beispielsweise tausende Kleinanleger viel Geld verloren, nicht selten durch Beratungsfehler der Finanzdienstleister. Doch eine Klage auf Schadensersatz wegen Falschberatung ist teuer und wird längst nicht von jeder Rechtsschutzversicherung übernommen: Von 17 gestesteten Versicherungen schließen sieben Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen aus. Streitigkeiten aus der Errichtung, Veränderung, Planung oder Finanzierung von Bauvorhaben sind bei allen generell ausgeschlossen. Für die Versicherten heißt das oft: Gerade dann, wenn sie eine Versicherung bräuchten, haben sie keinen Rechtsschutz. Oft glauben sie aber, sie seien ja gut und – wie in der Werbung versprochen – umfassend versichert zu sein.

Die Informationen vor und bei Vertragsabschluss, sowie die Versicherungsbedingungen sind oft zu kompliziert und für die Versicherungskunden schwer durchschaubar. Diese Problemstellungen ergeben sich bei allen Versicherungssparten und Versicherungsverträgen. Gerade auch diese AK-Untersuchung untermauert die Notwendigkeit einer Standardisierung der Produktinformation für Versicherungen. Ähnlich wie es in Deutschland schon längst üblich ist, sollten alle Versicherungskunden auch in Österreich in einem standardisierten „Produktinformationsblatt“ – zirka zwei Seiten im Umfang – alle wichtigen Informationen „klipp und klar“ finden. Um Verständlichkeit und Vergleichbarkeit sicherzustellen, sollte ein einheitlicher Standard dafür vorgegeben werden, dessen Mindestanforderung EU-weit vorzugeben sind, damit Wettbewerbsnachteile und –verzerrungen für die österreichische Versicherungswirtschaft vermieden werden. Die Europäische Kommission arbeitet zur Zeit an einer legistischen Maßnahme zum Vertrieb und den damit verbundenen Informationspflichten von Anlageprodukten für Privatkunden.

Für Verbraucherkredite sind bereits einheitliche europäische Standardinformationen nach dem Verbraucherkreditgesetz vorgeschrieben. Dieses enthält nicht nur umfassende Informationen über die Kosten, sondern auch über die Kreditbedingungen. Mit dieser Standardinformation kann der Kunde unter anderem Kreditangebote europaweit anhand einheitlich definierter Parameter (z.B. effektiver Jahreszins und Gesamtbetrag) miteinander vergleichen. Derartige Standardinformationen fehlen jedoch für Versicherungen.“

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. Oktober 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Erwin Spindelberger die Abgeordneten Gabriele Tamandl, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Birgit Schatz und Gerhard Huber sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 10 07

                            Erwin Spindelberger                                                        Sigisbert Dolinschek

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann