908 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 (III-176 der Beilagen) sowie

über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 – 1. Teil (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2010) (III-126 der Beilagen)

Zu III-126 der Beilagen

Für die parlamentarischen Beratungen des Bundesfinanzrahmengesetzes 2011 bis 2014 legte der Rechnungshof heuer erstmals im April geprüfte Daten des Gebahrungserfolges des abgelaufenen Finanzjahres in Form der geprüften voranschlagswirksamen Verrechnung vor – Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 – 1. Teil (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2010).

Der Budgetausschuss hat den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 – 1. Teil (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2010) (III-126 der Beilagen) in seiner Sitzung am 4. Mai 2010 in Verhandlung genommen.

Das Wort ergriffen, im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Ing. Mag. Hubert Kuzdas, die Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

Einstimmig beschloss der Ausschuss die Verhandlungen zu vertagen.

Zu III-176 der Beilagen

Der Bundesrechnungsabschluss enthält gemäß § 98 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986 in der geltenden Fassung, die Voranschlagsvergleichsrechnung in der Gliederung des Bundesvoranschlages, die Jahresbestandsrechnung und die Jahreserfolgsrechnung des Bundes. Der Textteil des Bundesrechnungsabschlusses (= Band 1: Bericht zum Bundesrechnungsabschluss) wurde vom Rechnungshof angefertigt. Der Zahlenteil (= Band 2: Abschlussrechnungen und Übersichten) wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Wege der Bundesrechenzentrum GmbH unter Berücksichtigung der vom Rechnungshof veranlassten Richtigstellungen erstellt und durch die vom Rechnungshof geprüften Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger vervollständigt.

Die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen der betriebsähnlichen Einrichtungen, die Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger sowie ein Nachweis der Bundeshaftungen sind gesondert dargestellt.

Das Haushaltsjahr 2009 war gekennzeichnet durch die Finanz- und Wirtschaftskrise; das reale BIP schrumpfte um 3,9 % und die Arbeitslosenquote laut AMS stieg auf 7,2 % bzw. laut Eurostat auf 4,8 %. Gleichzeitig ging der Stand an unselbständig aktiv Beschäftigten um 1,4 % zurück. Der Leistungsbilanzsaldo ist weiterhin positiv (2,3 % des BIP). Die Inflationsrate lag bei 0,5 %.

Die im § 2 BHG als Ziele der Haushaltsführung und zugleich als Erfordernisse eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes angeführten Indikatoren (hoher Beschäftigungsstand, hinreichend stabiler Geldwert, Sicherung des Wachstumspotentials sowie Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts) zeigen für 2009 gegenüber dem Vorjahr folgende Entwicklungen:


 

 



 

Gegenüberstellung

 

2008

2009

BIP-Wachstum real

 

 

(„Sicherung des Wachstumspotentials“)

+2,2 %

-3,9 %

Inflationsrate

 

 

(„hinreichend stabiler Geldwert“)

+3,2 %

+0,5 %

Arbeitslosenquote nach AMS

5,8 %

7,2 %

Arbeitslosenquote nach EUROSTAT

3,8 %

4,8 %

Unselbständig Beschäftigte

 

 

(„hoher Beschäftigtenstand“)

+2,4 %

+1,4 %

Leistungsbilanzsaldo (im Verhältnis zum BIP)

 

 

(„Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts“)

+3,3%

+2,3 %

 

Quelle: Statistik Austria, WIFO – Juni 2010

 

Der Budgetausschuss hat den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 (III-176 der Beilagen) erstmals sowie den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 – 1. Teil (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2010) (III-126 der Beilagen) wieder in seiner Sitzung am 6. Oktober 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss zu III-176 der Beilagen war Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, DDr. Werner Königshofer, Mag. Rainer Widmann, Alois Gradauer, Dorothea Schittenhelm sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka und der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser.

Ausdrücklich wurde von Seiten des Rechnungshofes festgehalten, dass alle in III-126 der Beilagen dargestellten Informationen im Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 (III-176 der Beilagen) – in aktualisierter Form – enthalten sind.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2009 im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen (III-176 der Beilagen).

Damit gilt der Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 – 1. Teil (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2010) (III-126 der Beilagen) als miterledigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

 

Wien, 2010 10 06

                            Ing. Kurt Gartlehner                                                                 Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann