914 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (870 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass ein Beschluss, dass dieser Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong besteht noch kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Diese Gegebenheit sowie das Erfordernis, den weiteren Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen Österreichs zu Hongkong auf der Grundlage des heutigen Entwicklungsstandes des internationalen Steuerrechts bestmöglich zu fördern, haben den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Hongkong erforderlich gemacht.

Vom 2. bis 5. Juni 2008 fanden in Hongkong Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen statt, die mit der einvernehmlichen Erstellung der vorliegenden Entwürfe des Abkommens sowie des Protokolls in einer zweiten Verhandlungsrunde von 10. bis 11. Februar 2010 in Hongkong abgeschlossen wurden. Das Abkommen entspricht dem neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.

Mit dem Inkrafttreten des Abkommens werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter der Abgeordnete Ing. Robert Lugar.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (870 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2010 10 06

                        Dr. Christoph Matznetter                                             Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann