920 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1081/A(E) der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dorothea Schittenhelm, Mag. Judith Schwentner, Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichstellung von Frauen und Männern im Programm Ländliche Entwicklung 2007-2013 (LE 07-13)

Die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dorothea Schittenhelm, Mag. Judith Schwentner, Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Europäische Kommission erklärte im Jahr 1996 Gender Mainstreaming, d.h. die Einbindung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen zum verbindlichen Prinzip ihrer Tätigkeiten. Um das Ziel gleicher wirtschaftlicher Unabhängigkeit für Frauen und Männer zu erreichen, sieht die Kommission seither gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vor, Gender Mainstreaming bei der Umsetzung sämtlicher Strukturfonds und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER zu fördern. Zudem hat auch der Bund seit der Einführung des Prinzips der geschlechtergerechten Folgenabschätzung in das Bundeshaushaltsgesetz die geschlechterspezifischen Auswirkungen der in die Programmumsetzung eingebundenen nationalen Kofinanzierungsmittel zu überwachen.

Auch für das Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 gilt daher auf allen Stufen der Umsetzung das Prinzip der Chancengleichheit und Gleichstellung von Männern und Frauen. In allen Maßnahmen des Programms ist die Förderung von Frauen, Jugendlichen und benachteiligten Gruppen gleichberechtigt vorgesehen. Im Grünen Bericht 2009 über die Situation der österreichischen Land- und Forstwirtschaft heißt es: ,Die konkrete Auseinandersetzung mit Chancengleichheit im ländlichen Raum und Integrationsbemühungen für alle sozialen Gruppen stellen die Weichen für eine gesteigerte Lebensqualität und führen letztlich zu mehr Zufriedenheit und BürgerInnennähe. Das Programm LE 07-13 hat die Ressourcen, diese Entwicklungen voranzutreiben. Allerdings wird das bewusste Einbeziehen aller sozialen Gruppen in Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen in den Regionen vielfach nicht mit der dafür erforderlichen Professionalität und Nachhaltigkeit durchgeführt. Angesichts der bestehenden Situation ist es zentral, dass spürbare Akzente – personelle Ressourcen und klar definierte Budgetansätze – dafür zur Verfügung gestellt werden und diese Ziele auch mit Kompetenz, Engagement und Verantwortung umgesetzt werden.‘

In der österreichischen Landwirtschaft nehmen Frauen in der Betriebsführung eine bedeutende Rolle ein. Österreich weist mit rd. 40 % die höchste Zahl an weiblichen Betriebsleiterinnen in der EU auf. Frauen sind wichtige Akteurinnen der betrieblichen Diversifizierung und tragen dadurch wesentlich zur sektorübergreifenden ländlichen Entwicklung bei. In den Entscheidungsstrukturen der agrar- und regionalpolitischen Prozesse ist ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis anzustreben. Insbesondere ist das weibliche Potential an Innovation und wirtschaftlicher Leistung in der ländlichen Entwicklung in Österreich zu nutzen und zu fördern. Denn eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums kann ohne entsprechende Mitwirkung der Frauen nicht gelingen. Folgerichtig hat der ‚Nationale Strategieplan Österreichs für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013‘ unter anderem auch die ,Förderung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt‘ als Kernaktionen herausgehoben und eine besondere gleichstellungspolitische Bedeutung zugeschrieben.

Im Jahr 2008 wurde ein Begleitausschuss zum Programm LE 07-13 eingerichtet, in dem RepräsentantInnen des Bundes und der Länder, der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie von Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Umwelt, Naturschutz, Gleichstellungspolitik, Jugend- und Behindertenverbände vertreten sind. Im Juni 2009 wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe betreffend ‚Maßnahmenkatalog zur besseren Einbeziehung von Frauen und Jugendlichen in regionale und kommunale Entscheidungsgremien im ländlichen Raum und zur verstärkten Einbeziehung in die Projektarbeit‘ beschlossen. Inzwischen wurde von dieser Arbeitsgruppe ein Konzept vorgelegt, das Ziele und Arbeitsweise der Gruppe festlegt. Mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe und den von dieser zu erarbeitenden Maßnahmenvorschlägen zur Förderung der Chancengleichheit im Rahmen von LE07-13 werden folgende Ziele verfolgt:

-       Thematisierung der Chancengleichheit als wichtige regionalpolitische und regionalökonomische Frage

-       Identifikation von Defiziten und Schwachstellen, aber auch von Stärken und guten Praktiken in den Verfahren und Abläufen

-       Verbesserung der Informationsarbeit und des Informationsstandes über die Möglichkeiten, die das Programm LE07-13 im Bereich der Chancengleichheit bietet, insbesondere bei NGOs, die in diesem Bereich aktiv sind, sowie bei anderen relevanten ländlichen AkteurInnen (LEADER-ManagerInnen, LW-Kammern, Wirtschaftskammern, Arbeiterkammern)

-       Erhöhung des Know-hows und der Sensibilität für das Thema Chancengleichheit bei Förderstellen des Bundes und des Landes (z.B. Programm- und Schwerpunktverantwortliche Landesstellen)

-       Stärkung der Position von AkteurInnen im Bereich der Chancengleichheit, insbesondere von potenziellen ProjektträgerInnen, durch gezielte Maßnahmen

-       Ermutigung von (potenziellen) ProjektträgerInnen in den Bereichen Gender Mainstreaming, Frauenförderung und Jugend

-       Erhöhung der Anzahl der Projekte von und für Frauen und Jugendliche(n) durch eine Verbesserung der Voraussetzungen“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Oktober 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Anna Höllerer die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Anneliese Kitzmüller, Martina Schenk und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.

 

Mit Stimmenmehrheit beschloss der Gleichbehandlungsausschuss auf Antrag der Abgeordneten Anna Höllerer der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu empfehlen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Höllerer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 10 12

                                  Anna Höllerer                                                               Mag. Gisela Wurm

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau