921 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1218/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit den Sozialpartnern hinsichtlich der Verbesserung der Einkommenssituation von Frauen

Die Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Juli 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wie am 02.06.2010 seitens der Bundesregierung bekanntgegeben wurde, sollen ‚zunächst nur‘ Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ab dem Jahr 2011 jährlich einen Einkommensbericht erstellen, der die durchschnittlichen Löhne und Gehälter von Männern und Frauen aufzeigt. In den Einkommensberichten sollen – um die Arbeitszeit bereinigt (hochgerechnet auf Vollzeitbeschäftigung) und anonym – die durchschnittlichen Gehälter der Frauen und Männer in den verschiedenen Verwendungsgruppen verglichen werden. Dies sei ‚ein Beitrag zur Verringerung der Einkommensschere‘, erklärten die beiden Ressortzuständigen, Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Bundesminister Rudolf Hundstorfer im Rahmen einer Pressekonferenz.

Die Regelung betreffe vorerst rund 200 Betriebe und etwa 15 Prozent aller Arbeitnehmer. In den Folgejahren bis 2014 wird die Verpflichtung zur Berichtslegung schrittweise auch auf alle Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitern ausgeweitet und umfasst damit nach derzeitigem Stand rund 2.800 Betriebe oder 41 Prozent der Arbeitnehmer. Diese Einigung habe man mit den Sozialpartnern (ÖGB, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer) und der IV getroffen. Sanktionen, wenn ein Unternehmen keinen derartigen Bericht erstellt, soll es nicht geben.

Für die betroffenen Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern ist der verwaltungstechnische Mehraufwand allerdings nicht außer Acht zu lassen: Vermutlich werden eigene Computerprogramme für die diffizile Herausarbeitung der Daten angeschafft werden müssen. Diese Kosten werden den Betriebe wohl nicht ersetzt werden. Fraglich ist zudem nach wie vor die Durchführung der Einkommensoffenlegung, ebenso  ob daraus entsprechende Schlüsse gezogen werden können.

Um das Einkommen von Frauen wirklich zu verbessern, gibt es wesentlich sinnvollere Mittel. So sollte etwa in den Kollektivverträgen die Zeit der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Zeiten der Kinderbetreuung, sprich Karenz, mit einberechnet werden. Dadurch werden jene Frauen, die sich für Kinder entscheiden, nicht dadurch bestraft, dass sie bei der Berechnung der Dienstjahre im Kollektivvertrag Abstriche machen müssen.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Oktober 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Carmen Gartelgruber die Abgeordneten Franz Riepl, Ursula Haubner, Mag. Judith Schwentner sowie die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Carmen Gartelgruber gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 10 12

                           Carmen Gartelgruber                                                         Mag. Gisela Wurm

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau