933 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1238/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der horrenden Kopierkosten von Gerichtsakten

Die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler , Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 09. Juli 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gut ein Jahr nach der Erhöhung der Kopierkosten von Gerichtsakten um 150% bzw. von 40 Cent auf einen Euro pro Seite wollen wir unsere Kritik erneuern und im Sinne des Rechtstaates die anderen Fraktionen ersuchen, sich ebenfalls für eine Absenkung der Kopierkosten bei Gericht auf das vorherige Niveau auszusprechen.

Zu verdeutlichen ist, dass das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten bzw. das Recht auf ein faires Verfahren Wesensmerkmale eines modernen Rechtsstaates darstellen. Insbesondere bei umfangreichen und komplexen Verfahren ist es zur Wahrnehmung dieser Rechte zwingend notwendig, die Akten kopieren können.

Bei einem Kopierpreis von einem Euro pro Blatt ist es jedoch offensichtlich, dass allein die Beschaffung der Unterlagen und damit die Beschaffung der Grundlagen einer möglichen Rechtdurchsetzung oder Verteidigung zu erheblichen Kosten führen kann.

Nicht zuletzt in Anbetracht der in privatwirtschaftlichen Kopiergeschäften üblichen Kopierpreise erscheinen die derzeitigen Regelungen als Wucher und Gefährdung des Rechtsstaates.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. Oktober 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Ewald Stadler die Abgeordnete Anna Höllerer sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Ein von den Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Heribert Donnerbauer, Mag. Albert Steinhauser und Mag. Ewald Stadler eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Digitalisierung von Akten der Staatsanwaltschaft und Gerichte wurde hingegen einstimmig beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

„Insbesondere im Ermittlungsverfahren vor den Staatsanwaltschaften, aber auch im Hauptverfahren vor den Gerichten stellt die Akteneinsicht und das Recht, eine Aktenabschrift zu erhalten einen wesentlichen Bestandteil eines fairen Verfahrens dar. Deshalb soll nach Möglichkeiten für Verbesserungen in diesem Bereich gesucht werden, um die Wahrnehmung der Verteidigungsrechte sowie eine sachgerechte Vorbereitung der Verteidigung nicht zu erschweren.

Zuletzt hat das Bundesministerium für Justiz mit Erlass vom 26. Juli 2010 über einzelne Aspekte zur Bestimmung der Rechtsmittelgebühren nach Tarifpost 12a GGG in Exekutionsverfahren sowie der Gebühren für Aktenabschriften, -ablichtungen und sonstige Kopien nach Tarifpost 15 Anmerkung 6 GGG, BMJ-B18.000/0006-I 7/2010, einen Weg aufgezeigt, der zu verallgemeinern wäre, um sowohl Staatsanwaltschaften und Gerichte als auch die Verfahrensbeteiligten zu entlasten. Für den Fall der elektronischen Vervielfältigung, die in keinerlei unmittelbarem Zusammenhang mit der Seitenanzahl des Aktes oder Aktenteils mehr steht (z. B. bei Herstellung einer elektronischen Kopie einer elektronischen Datei, die auch elektronisch übermittelt wird und als sonstige Kopie im Sinne der Anmerkung 6 der TP 15 GGG anzusehen ist), sind demnach die Gebühren nicht mehr an Hand der Seitenzahl festzustellen. Da der gesamte Dateninhalt der Datei uno actu kopiert und auch in Form nur einer Datei übermittelt wird, soll bei einem solchen Kopiervorgang die Datei selbst der Aktenseite gleichzuhalten sein. Eine Datei, deren Abbildung als sonstige Kopie im Sinne der TP 15 Anmerkung 6 GGG der Partei über ihren Antrag hin elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist daher für die Zwecke der Ermittlung der Höhe der Gebühren wie eine Seite zu behandeln. Demnach ist für diese Digitalisierung eine Gebühr gemäß Tarifpost 15 Anmerkung 6 GGG von 1 Euro pro Datei (das ist die Ordnungsnummer, unabhängig von der Anzahl der Seiten, die digitalisiert werden) festzusetzen.

Den antragstellenden Abgeordneten scheint dieser Weg im Grunde verallgemeinerungsfähig, weshalb ein Projekt zur umfassenden Digitalisierung der Ermittlungsakten im Strafverfahren und der elektronischen Übermittlung von Aktenteilen in Angriff genommen werden soll.“

 

Als Berichterstatter/in für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Höllerer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 10 14

                                  Anna Höllerer                                                      Mag. Heribert Donnerbauer

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann