954 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 25/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreichische Außen- und Sicherheitspolitik im UN-Sicherheitsrat.

Die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. Oktober 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 17. Oktober 2008 wurde Österreich als nicht-ständiges Mitglied für zwei Jahre in den Sicherheitsrat, das einflussreichste Gremium der Vereinten Nationen, gewählt.

Der Sicherheitsrat setzt sich zusammen aus fünf Ständigen (Republik China, Frankreich, Großbritannien, Russland und USA) und zehn Nichtständigen Mitgliedern (2009 werden dies Burkina Faso, Costa Rica, Kroatien, Libyen, Vietnam sowie inkl. 2010 Japan, Mexiko, Österreich, Türkei und Uganda sein).

 

Dem UN-Sicherheitsrat (UN-SR) wurde gemäß Artikel 24 der UN-Charta die Aufgabe der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit übertragen.

Als einziges UN-Organ kann der UN-SR nach den Bestimmungen des Kapitels VII der Charta Sanktionen mit Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten beschließen. Voraussetzung für die Verhängung von Sanktionen in einem konkreten Fall ist die Feststellung durch den Sicherheitsrat, dass eine Friedensbedrohung oder ein Bruch des Friedens vorliegt.

 

Nach den Art. 39, 41 und 42 der UN-Charta kann der Rat über nichtmilitärische und militärische Zwangsmaßnahmen entscheiden. Die gewaltlosen Sanktionen gemäß Art. 41 sind als milderes Mittel gegenüber dem Einsatz militärischer Maßnahmen zu sehen; ein Rückgriff auf letztere ist dem Sicherheitsrat nur erlaubt, wenn er der Auffassung ist, "dass die in Art. 41 vorgesehenen Maßnahmen unzulänglich sein würden oder sich als unzulänglich erwiesen haben." (Art. 42).

Fasst der Sicherheitsrat einen Beschluss über Sanktionen, so ist dieser gem. Art. 25 und 48 der UN-Charta für alle Mitgliedstaaten als unmittelbar verbindliches Recht anzusehen und zwingend umzusetzen.

Beschlüsse des Sicherheitsrats über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern, Beschlüsse über alle sonstigen Fragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich aller fünf ständigen Mitglieder.

 

Immer wieder wird insbesondere die mögliche Blockade des Sicherheitsrates durch die ständigen Mitglieder kritisiert und Reformbedarf konstatiert.

Derzeit wird diskutiert, weitere ständige Mitglieder in den Rat aufzunehmen. Brasilien, Indien, Japan und Deutschland erklärten Ende September 2004, sich gegenseitig im Bemühen um einen ständigen Sitz zu unterstützen. Diese Staaten schlugen weiters vor, auf das Vetoprinzip für die Dauer von 15 Jahren oder gänzlich zu verzichten.  Neben den dann zehn ständigen sollten fortan 14 nichtständige Mitglieder nach dem Rotationsprinzip dem Sicherheitsrat angehören.

Auch der französische Präsident Sarkozy hat im Oktober 2008 auf eine Erweiterung des UN-SR gedrängt, um sowohl für Afrika als auch für Südamerika eine bessere Repräsentanz zu gewährleisten.

Problematisch sahen einige im UN-SR vertretene Länder eine Überfrachtung der SR-Agenda. Beispiele dafür sind die von Großbritannien  eingebrachte Debatte um den Klimawandel (im April 2007) oder die Debatte um die Menschenrechtssituation in Burma (Jänner 2007). Einige Länder betrachteten den SR für diese Debatten nicht als das geeignete Gremium, da es sich bei den Themen ihrer Interpretation nicht um eine „Gefährdung des Weltfriedens“ handelte. Außerdem würde dies andere UN-Organe, wie etwa UNEP oder den UN-Menschenrechtsrat, schwächen.

Der Grund ist sicherlich darin zu suchen, dass der UN-SR das einzige „sanktionsfähige“ und damit durchsetzungsfähige UN-Gremium ist. Die Reform des UN-SR sollte daher in Verbindung mit der Gesamtreform der UNO betrachtet und in Angriff genommen werden.

 

Als neutrales und pakt-ungebundenes Land und als einziges nicht-ständiges EU-Mitglied im SR wird Österreich 2009 und 2010 eine besondere Aufgabe für Konfliktprävention, zivile Maßnahmen zur Friedenssicherung sowie friedliche Bearbeitung von Konflikten zukommen.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 03. März 2009 in Verhandlung genommen.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Wolfgang Großruck, Dr. Johannes Hübner, Herbert Scheibner, Mag. Ulrike Lunacek und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Josef Cap.

Im Anschluss daran wurde ein Vertagungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.

In seiner Sitzung am 30. Juni 2009 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Mag. Christine Muttonen, Mag. Karin Hakl, Dr. Ursula Plassnik sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger.

Erneut fand ein Vertagungsantrag die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Die Verhandlungen wurden schließlich in der Sitzung des Außenpolitischen Ausschusses am 04. November 2010 wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Marianne Hagenhofer, Herbert Scheibner, Dr. Wolfgang Schüssel, Mag. Karin Hakl, Mag. Ewald Stadler, Mag. Judith Schwentner, Dr. Johannes Hübner und Marianne Hagenhofer.

 

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Ein von den Abgeordneten Marianne Hagenhofer und Dr. Ursula Plassnik eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Österreich im UNO-Sicherheitsrat wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

„Zum inhaltlichen Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Antrag 25/A(E) vom Oktober 2008 insbesondere darauf abzielte,

1.     Prioritäten für die Zeit der Mitgliedschaft Österreichs im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vorweg parlamentarisch zu beraten und festzulegen;

2.     dem außenpolitischen Ausschuss monatlich über die Tätigkeit Österreichs im Sicherheitsrat zu berichten;

3.     in Österreich einen Zivilen Friedensdienst zu schaffen;

4.     die Mittel für OEZA zu erhöhen;

5.     für Abrüstungsinitiativen einzutreten; und

6.     die Frage der Konfliktprävention, die Rolle der Frauen in der Konfliktprävention und die Umsetzung der Resolution 1325 zu forcieren;

Der Außenpolitische Ausschuss hat sich demgegenüber dafür entschieden, den zitierten Antrag regelmäßig auf die Tagesordnung zu setzen und immer wieder zu vertagen, um auf diese Weise regelmäßig die aktuellen Entwicklungen im Sicherheitsrat beraten zu können. Insofern sind die Punkte 1. und 2. formal nicht mehr erfüllbar.

Die oa. Punkte 3., 5. und 6. wurden von Österreich aktiv im Sicherheitsrat verfolgt und unterstützt, die Umsetzung des Punkt 4. ist nur im Rahmen der Bundesfinanzgesetze möglich.

Im inhaltlichen Zusammenhang mit dem oa. Antrag wird daher nunmehr vorgeschlagen,  dass der Nationalrat über die Ergebnisse der Tätigkeit Österreichs als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sowie darüber informiert werden soll, wie die inhaltlichen österreichischen Schwerpunkte weiterverfolgt werden.

Seit 1. Jänner 2009 ist Österreich Mitglied des UNO-Sicherheitsrates. Als Prioritäten Österreichs im Sicherheitsrat wurden die Stärkung der Herrschaft des Rechts, der Schutz der Menschenrechte, die Verbesserung des Schutzes der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten, die Stärkung der Rolle von Frauen in Frieden und Sicherheit sowie Fortschritte im Bereich Abrüstung und Nonproliferation definiert.

Österreich hat auch eine transparente Mitgliedschaft im Sicherheitsrat angekündigt, wollte sich eng mit den anderen EU-Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat koordinieren, und die übrigen EU-Mitgliedstaaten umfassend über die Arbeit im Sicherheitsrat informieren. Außerdem hat sich Österreich vorgenommen, die Rolle der EU bei der UNO, unter anderem auch im Sicherheitsrat, zu stärken.“

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Marianne Hagenhofer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 11 04

                          Marianne Hagenhofer                                                            Dr. Josef Cap

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann