956 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 51/A(E) der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhandlungen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten mit der Republik Slowenien über ordentliche historische Aufarbeitung der Partisanen-Verbrechen und ein würdiges Gedenken für deren Opfer

Die Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. November 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In den Wäldern Sloweniens werden hunderttausende Skelette vermutet. Titos Partisanen hatten hier nach der deutschen Kapitulation hunderttausende Menschen erschossen und verscharrt.

Auch nach der Unabhängigkeit Sloweniens im Jahr 1991 dauerte es mehr als zehn Jahre, bis die offizielle Untersuchung der Ereignisse vom Mai 1945 beginnen konnte. Eine „Regierungskommission für verheimlichte Massengräber" mit Joze Dezman, Mitja Ferenc und Martin Kostrevc hat seit 2002 über 500 Hinrichtungsorte lokalisiert und Exhumierungen vorgenommen. Eines der größten Massengräber befindet sich in Thesen nahe Marburg. Aktuellen Untersuchungen von Mitja Ferenc zufolge wurden allein an dieser Stelle mindestens 15.000 Menschen ermordet und verscharrt.

Doch wird die Frage nach den Tätern nur selten gestellt. Man vermutet, dass in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens noch zahlreiche Personen leben, die am Massenmord beteiligt gewesen waren.

Da sich unter den Opfern der Partisanen zahlreiche Altösterreicher befinden, ist es für die Republik Österreich eine Pflicht, sich für eine weitere korrekte und detaillierte Aufarbeitung dieser historischen Tragödie einzusetzen, aber auch für eine entsprechende rechtliche Verfolgung der Täter. Darüber hinaus gilt es auch, sich dafür einzusetzen, den Opfern ein würdiges Gedenken zu schaffen, einerseits in Gedenkstätten, andererseits in entsprechender historischer Aufklärung der Öffentlichkeit und im Geschichtsunterricht in den Schulen. Auch gilt es, dem einseitigen Partisanen-Kult ein Ende zu setzen.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 04. November 2010 in Verhandlung genommen.

 

An der Debatte beteiligte sich die Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Ferner beschloss der Außenpolitische Ausschuss mit Stimmenmehrheit folgende Feststellungen:

 

„Der Außenpolitische Ausschuss geht davon aus, dass die historische Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie ein würdiges Gedenken für Opfer derartiger Verbrechen ein selbstverständliches Anliegen ist, zu dem breite Übereinstimmung besteht. Das gleiche gilt für die Bemühungen Österreichs, die verbliebenen altösterreichischen Minderheiten in Slowenien und in anderen Nachfolgestaaten zu unterstützen, sowie in Österreich für die Förderung der autochthonen Volksgruppen und Minderheiten.

Unstrittig äußerst bedauerliche und abzulehnende Ereignisse etwa der unmittelbaren Nachkriegsgeschichte müssen zudem im Zusammenhang mit den vorangegangenen einzigartigen Gräueltaten des Nationalsozialismus gesehen werden, auch wenn dadurch neue Verbrechen nicht gerechtfertigt werden können.

In diesem Sinn begrüßt der Ausschuss die in vielen Staaten erkennbare Entwicklung beispielsweise aus Anlass der Entdeckung von Massengräbern oder der Öffnung von Archiven, die zunehmende Bereitschaft zur öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion und die damit zusammenhängende kritische mediale Berichterstattung. Im Mittelpunkt sollte dabei die Würde der Opfer stehen, um ihnen in der Öffentlichkeit wieder Namen, Gesicht und Stimme zu verleihen.

Die slowenisch-österreichischen Historikerkommission hat bisher noch keinen gemeinsamen Endbericht herausgegeben. Der Ausschuss geht davon aus, dass sich die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die noch unveröffentlichten Beiträge der einzelnen Mitglieder sowie die dazugehörigen Dokumente publiziert werden können.

Ergänzend besteht bereits seit 2001 mit dem österreichisch-slowenischen Kulturabkommen ein völkerrechtliches Instrument, in dessen Rahmen die im Antrag angesprochenen Anliegen betreffend historische Aufarbeitung und würdiges Gedenken umgesetzt werden können. Der Ausschuss geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass Projekte zu der im Antrag angesprochenen Thematik von den zuständigen Bundesministerien für Unterricht, Kunst und Kultur, für Wissenschaft und Forschung sowie für europäische und internationale Angelegenheiten auch künftig im Rahmen dieses Kulturabkommens nach Möglichkeit unterstützt und gefördert werden.“

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 11 04

                                   Franz Glaser                                                                     Dr. Josef Cap

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann