957 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 52/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung ungerechtfertigter Privilegien türkischer Staatsbürger

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. November 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für türkische Staatsbürger sieht Österreich aufgrund des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei ganz besondere Erleichterungen vor. Sie bekommen bereits nach 4 Jahren rechtmäßiger Beschäftigung oder nach 5jähriger Anwesenheit im Inland, wenn ein Familienangehöriger regulär zum Arbeitsmarkt zugelassen ist, auf Antrag sofort einen Befreiungsschein, der ihnen einen uneingeschränkten Zugang zum gesamten österreichischen Arbeitsmarkt gewährleistet (§ 4c Abs. 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz).

Weiters bekommen türkische Staatsbürger einen deutlich erleichterten Zugang zum österreichischen Familienbeihilfensystem. Sie müssen dazu lediglich einen Wohnsitz im Inland haben und die Kinder müssen sich im Inland aufhalten. Dies stellt eine eindeutige Bevorzugung gegenüber allen anderen Bürgern von Drittländern und unter gewissen Voraussetzungen sogar gegenüber EU-Bürgern dar (diese müssen in Österreich beschäftigt sein, um den Anspruch zu erwerben).

Angesichts der besonderen sozialen und kulturellen Schwierigkeiten bei der Integration von türkischen Staatsbürgern in eine europäische Gesellschaft ist kein ersichtlicher Grund zu finden, wieso Österreich an diesen Bestimmungen festhalten sollte. Diese nicht rechtfertigbare Bevorzugung ist abzulehnen, deshalb sollen die Sonderregelungen für türkische Staatsbürger durch eine Revision des Assoziationsabkommens mit der Türkei ersatzlos gestrichen werden.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 04. November 2010 in Verhandlung genommen.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Petra Bayr, Mag. Alev Korun, Mag. Ewald Stadler und Dr. Johannes Hübner.

 

Auf Antrag der Abgeordneten Petra Bayr beschloss der Außenpolitische Ausschuss mit Stimmenmehrheit, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu empfehlen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Petra Bayr gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 11 04

                                     Petra Bayr                                                                       Dr. Josef Cap

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann