958 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2010 (III-141 der Beilagen)

Am 22. November 2004 wurde vom Ministerrat ein Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen, demzufolge jedes Mitglied der Bundesregierung dem Parlament einen Bericht zum jährlichen Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission (nachfolgend Kommission) für den jeweiligen Wirkungsbereich übermittelt.

Diesem Beschluss entsprechend findet sich nachstehend eine Darstellung der im aktuellen Arbeitsprogramm der Kommission angesprochenen Themen, die in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport fallen.

Auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon sind die für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport vorrangig bedeutsamen Bereiche der GASP/GSVP nicht durch die für den „Binnenmarkt“ typischen Normen, sondern weiterhin durch die Rechtsakte des Kapitels 2 („Besondere Bestimmungen für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“) EUV geregelt. Insbesondere sind gemäß Art. 42 Abs. 4 EUV Beschlüsse zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik vom Rat einstimmig auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union oder auf Initiative eines Mitgliedstaates zu erlassen. Dazu führ die Kommission im vorliegenden Arbeitsprogramm unter Punkt 4.1 ausdrücklich aus, dass als Vertreterin der EU nach außen – dies gilt nicht für die GASP/GSVP – und als Verantwortliche für Vorschläge für Rechtsakte und deren Durchführung in zahlreichen Politikbereichen der Kommission eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der außenpolitischen Ambitionen der EU zukommt.

Darüber hinaus kommt nach der innerstaatlichen Kompetenzverteilung die Zuständigkeit in Angelegenheiten der GASP/GSVP nicht dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, sondern ausschließlich dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zu, weshalb der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten diesbezüglich als berichtspflichtig anzusehen ist.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Bereich Sport zum Teil vergemeinschaftet (Titel XII AEUV). Artikel 165 Abs. 2 AEUV spricht dabei von der „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports durch Förderung der Fairness und der Offenheit von Sportwettkämpfen und der Zusammenarbeit zwischen den für den Sport verantwortlichen Organisationen sowie durch den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Sportler, insbesondere der jüngeren Sportler“. Diese Materie unterliegt dem „normalen Gesetzgebungsverfahren“, das mit einer Initiative der Kommission eingeleitet wird.

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 04. November 2010 in Verhandlung genommen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Peter Haubner der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos.

 

Einstimmig beschloss der Landesverteidigungsausschuss auf Antrag des Abgeordneten Peter Haubner der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Sportausschuss zu empfehlen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2010 11 04

                                  Peter Haubner                                                            Dr. Peter Fichtenbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann