968 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1293/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte

Die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck , Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 05. Oktober 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ein Wohnsitzarzt ist ein Arzt, der ärztliche Tätigkeiten ausübt, ohne dass er eine Ordination führt oder eine Anstellung hat. Die typischen Arbeitsbereiche für Wohnsitzärzte sind ehrenamtliche ärztliche Tätigkeiten (z.B. bei Hilfsorganisationen), Praxisvertretungen während der Urlaubszeit, Teilnahme an Ärztenotdiensten oder Bereitschaftsdienst für niedergelassene Ärzte und Tätigkeit als Schul- oder Betriebsarzt.

Diese Ärzte müssen eine abgeschlossene Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt vorweisen. Darüber hinaus ist die Eintragung in die Ärzteliste die Voraussetzung dafür, dass sie in Österreich überhaupt ärztlich tätig werden dürfen. In diesem Fall gilt die Wohnadresse als „Berufsitz“ und diese wird in die Ärzteliste eingetragen. Durch die Eintragung erlangen die Wohnsitzärzte ein Wahlrecht bei ihrer Standesvertretung, sind wohlfahrtsfondspflichtig und kammerumlagenpflichtig.

Mit Beschluss des Bundesgesetzes zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung, 779 d.B. (XXIV. GP) sind auch die Wohnsitzärzte von der Zwangshaftpflichtversicherung umfasst.

Da die Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte überschießend ist und dadurch die Gefahr droht, dass die Zahl der Wohnsitzärzte massiv abnimmt, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 04. November 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Dr. Andreas Karlsböck die Abgeordneten Renate Csörgits, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Walter Rosenkranz, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Kurt Grünewald sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Renate Csörgits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 11 04

                                 Renate Csörgits                                                    Dr. Sabine Oberhauser, MAS

                                  Berichterstatterin                                                                Obfraustellvertreterin