971 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/4 (III-38 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die er bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

Der Bericht erstreckt sich auf die Verwaltungsbereiche:

-       Bundeskanzleramt

-       Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

-       Bundesministerium für Finanzen

-       Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht, erstmals in seiner Sitzung vom 25. März 2009 sowie in einer weiteren Sitzung am 4.November 2010 hinsichtlich des Prüfungsergebnisses aus dem Verwaltungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung unter Beiziehung von Auskunftspersonen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG aus dem Bereich der geprüften Unternehmung behandelt.

 

An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Wolfgang Zanger; Mag. Josef Lettenbichler; Martina Schenk, Dr. Ferdinand Maier, Erwin Hornek, Gabriel Obernosterer und Gerald Grosz sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures. und der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser.

Einstimmig wurde am 4. November 2010 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/4  (III-38 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2010 11 04

                            Mag. Christine Lapp                                                       Mag. Werner Kogler

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann