984 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 99/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsanpassung des Pflegegeldes

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Wenn die Finanzierung von Pflegemaßnahmen nicht solidarisch erfolgt und das Risiko weiter überwiegend privat getragen werden muss, kann die Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.

Wesentlich ist, dass dem Inflationsverlust beim Pflegegeld ein Riegel vorgeschoben wird. Auch die jüngste Anpassung des Pflegegeldes konnte dieses Ziel bei weitem nicht erreichen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. Oktober 2009 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Franz Riepl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ridi Maria Steibl, Oswald Klikovits, Mag. Birgit Schatz, Erwin Spindelberger, Karl Donabauer, Christian Faul sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag zu vertagen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dietmar Keck, August Wöginger, Franz Riepl, Karl Öllinger, Ursula Haubner, Herbert Kickl, Dr. Andreas Karlsböck, Werner Neubauer, Sigisbert Dolinschek, Mag. Birgit Schatz, Johann Hechtl, Walter Schopf, Erwin Spindelberger, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ridi Maria Steibl, Oswald Klikovits sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag des Abgeordneten Oswald Klikovits beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag zu vertagen.

Am 9. November 2010 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag abermals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Ursula Haubner, Ridi Maria Steibl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ing. Norbert Hofer und Johann Hechtl sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 11 09

                                  Johann Hechtl                                                                  Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau