985 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1207/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Juli 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Pflegegeld wurde 1993 eingeführt und nur 1994 und 1995 valorisiert.

Das Pflegegeld wurde in Österreich 1993 eingeführt und hat den Zweck, ‚in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbst­bestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.‘ (§ 1 BPGG).

Damit werden die Bestimmungen der UN-Konvention teilweise umgesetzt. Um aber Intention des Gesetzes zu erfüllen, ist es erforderlich das Pflegegeld dem tatsächlichen Wertverlust anzupassen. Dies ist in der Vergangenheit aber nicht in ausreichendem Maß geschehen. Seit seiner Einführung im Jahr 1993 wurde das Pflegegeld erst drei Mal – 1994, 1995 und 2008 – valorisiert bzw. erhöht.  Der reale Verlust beträgt daher bereits rund 20 Prozent.

Für Pflegegeldbezieher bedeutet das: es steht immer weniger Geld für Pflege und Betreuung zur Verfügung. Eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes an die Inflation (‚Valorisierung‘), damit seine Kaufkraft erhalten bleibt, ist deshalb unumgänglich.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. November 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Ursula Haubner, Ridi Maria Steibl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ing. Norbert Hofer und Johann Hechtl sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 11 09

                                Ridi Maria Steibl                                                                Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau