1013 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 539/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird

Die Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 12. März 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gerade Polizisten und Vertreter der Hoheitsverwaltung sind als Beamte besonders gefährdet, durch Unterstellungen und unwahre Behauptungen - meist aufgrund  (medialer) Verfahrensvorteile oder aus reiner Schutzbehauptung - in unbegründete gerichtliche Verfolgungshandlungen zu geraten. Dadurch kann es zu erheblichen Nachteilen, von der Schädigung des Ansehens der eigenen Person bis hin zu schweren dienstrechtlichen Nachteilen und dienstlichen Schlechterstellungen, kommen. In der Vergangenheit gab es schon viele Beispiele für derartige Vorgehensweisen gegen Beamte. Diese wurden dann nicht immer zu deren Vorteil versetzt oder suspendiert. Vor allen in Zeiten, in welchen sich die Ressortverantwortlichen nicht hinter die eigenen Beamten stellen, sondern sofort ohne Beweis von der Schuld und dem Versagen der eigenen Ressortangehörigen ausgehen und dies auch in den Medien zum Besten geben, ist eine solche Schutzbestimmung speziell für Beamte unumgänglich.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 23. November 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Anna Franz, Werner Herbert, Herbert Scheibner, Mag. Harald Stefan, Mag. Peter Michael Ikrath, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Karin Hakl und Hannes Fazekas sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Franz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 11 23

                                     Anna Franz                                                          Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann