1023 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 1327/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend generelles Lkw-Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen

Die Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Oktober 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit einigen Jahren hat der Schwerverkehr auf den Autobahnen und Schnellstraßen deutlich zugenommen. Dadurch kommt es vor allem auf zweispurigen Autobahnen immer wieder zu gefährlichen Situationen durch überholende Lastkraftfahrzeuge. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens kommen die Autofahrer/innen oft nur stockend im hochrangigen Straßennetz voran.

Im Vorjahr gab Verkehrsministerin Bures bekannt, dass die Überholverbote für Lkws auf Autobahnen und Schnellstraßen ausgeweitet werden. Grund dafür waren die unverhältnismäßig hohe Unfallbeteiligung sowie die Schwere der Unfallfolgen. Die Bundesländer wurden beauftragt, Gefahrenstellen auf allen Strecken zu überprüfen. Gemeinsam mit der Asfinag wurden die Problemstellen eruiert. Vereinbart wurde aufgrund der Ergebnisse der Gutachten entsprechende Maßnahmen zu setzen und zusätzliche Überholverbote dort einzuführen, wo die Sicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs dies erfordert. Die Ankündigung der Verkehrsministerin hat zu unterschiedlichen Reaktionen in den Bundesländern geführt. Im Bundesland Tirol wurde kein Bedarf gesehen, im Burgenland sprach man sich hingegen für ein umfassenderes Überholverbot aus. In Oberösterreich wurde diese Initiative als „wirkungsvolle Maßnahme zur Verkehrssicherheit“ begrüßt. Auch die Bundesländer Vorarlberg und Steiermark standen der geforderten Überprüfung der Überholverbote positiv gegenüber. In Wien verwies man auf bereits getätigte Maßnahmen, in Salzburg wurden die Verkehrsplaner des Landes mit einer genauen Überprüfung sämtlicher Autobahnabschnitte beauftragt. Vereinzelt wurden dann punktuelle Überholverbote umgesetzt.

Doch eine wirkungsvolle Verbesserung der Flüssigkeit des Verkehrs und der Verkehrssicherheit ist seit dem Vorjahr nicht erkennbar.

Da Lkw-Unfälle oft beim Fahrstreifenwechsel passieren sollte auf einer zweispurigen Autobahn ein generelles Überholverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen umgesetzt werden. Damit dieses Verbot auch eingehalten wird soll eine strenge Überwachung stattfinden.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 24. November 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christoph Hagen die Abgeordneten Wilhelm Haberzettl, Johann Rädler, Dr. Gabriela Moser, Dr. Walter Rosenkranz, Hermann Lipitsch, Stefan Markowitz, Mag. Karin Hakl, Ing. Hermann Schultes, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Rosa Lohfeyer, Johann Singer, Mag. Christiane Brunner, Gabriele Binder-Maier und Harald Vilimsky sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Hermann Schultes gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 11 24

                          Ing. Hermann Schultes                                                             Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann