1032 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über den Antrag 13/A der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz (Tele-kommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 133/2005), geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Selbständigen Antrag am 28. Oktober 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit Beginn des Mobiltelefonie-Netzaufbaus und insbesondere der breiten Anwendung dieser Technologie in Österreich besteht eine intensive Diskussion über gesundheitliche und ökologische Auswirkungen dieser und benachbarter Technologien und ihrer Anwendung sowie über die völlig unzureichende Berücksichtigung von anrainerrechtlichen Erfordernissen im Telekom-Recht.

Auch die von Betreibern, Vertretern aus Politik und Behörden sowie einzelnen Vertreter/innen der Wissenschaft unternommenen nachdrücklichen Versuche, das bisherige Nichtvorliegen gesicherter wissenschaftlicher Beweise für biologische Schäden fälschlicherweise in eine Unbedenklichkeit umzudeuten, haben diese Diskussion nicht abwürgen können. Viele Fragen insbesondere nach Langzeitwirkungen und nichtthermischen Wirkungen sind nach wie vor unzureichend untersucht. Vorliegende kritische wissenschaftliche Ergebnisse, die auf Beeinträchtigungen von Gesundheit und Wohlbefinden hindeuten, werden auch unter Heranziehung höchst fragwürdiger Methoden verharmlost bzw. zu entkräften versucht. Die jüngsten Geschehnisse von 2007/2008 rund um die österreichischen Beiträge zur REFLEXStudie, wo von höchsten universitären und der Politik bzw. den Betreibern nahestehenden sonstigen fachlichen Kreisen vor Fälschungsvorwürfen, anderen Unterstellungen und internationalen Intrigen gegenüber Beteiligten nicht Halt gemacht wurde, nur um so die kritischen Ergebnisse irgendwie vom Tisch zu bekommen, sind hier ein erneutes, besonders unappetitliches Beispiel, das den seit Jahren unverändert bestehenden Handlungsdruck für den Gesetzgeber unterstreicht.

Dem jedenfalls gebotenen Vorsorgeaspekt wird auch ein Jahrzehnt nach Beginn der Diskussionen rechtlich noch immer nicht durch weitestmögliche Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder, durch neutrale Information anerkannter Institutionen und durch entsprechende klare Verortungskriterien für Basisstationen Rechnung getragen. Dies, obwohl Messergebnisse ebenso wie Strategien in anderen Staaten wie Liechtenstein oder Italien klar die technische Machbarkeit einer weitreichenden Minimierung belegen.

Nach wie vor hat auch ‚keine Normungsbehörde Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen‘, wie von der WHO festgestellt und so auch im amtlichen ‚Teleletter‘ des BMVIT veröffentlicht.

Der Oberste Sanitätsrat (OSR) als Instanz des öffentlichen Gesundheitswesens in Österreich hat sich zu diesem Thema bereits am 18.11.2000 in einer Resolution (Verortung und Minimierung) unmissverständlich geäußert und diese am 8.3.2002 in meinem zentralen Punkt (Richtwert) ergänzt. Der OSR trifft darin Aussagen zur Frage der biologischen Schäden an Mensch und Tier, die eindeutig gegen jede Art genereller Entwarnung, für weitere epidemiologische und experimentelle Studien und insgesamt für einen sorgsameren Umgang mit dem Thema sprechen. Weiters trifft er auch Aussagen zur Belastung durch Endgeräte und Sendemasten, die in beiden Bereichen klare Anstrengungen von den Betreibern und Geräteanbietern fordern.

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll die Verpflichtung zur Berücksichtigung gesundheitlicher, ökologischer und anrainerInnenrechtlicher Aspekte grundsätzlich für den gesamten vom Telekommunikationsgesetz abgedeckten Bereich klargestellt werden. Damit könnte insbesondere möglichen budgetären Folgewirkungen der unzureichenden Berücksichtigung dieser Aspekte vorgebeugt werden, sollten etwa belegte Wirkungen zu entsprechenden Haftungsklagen führen. Zugleich soll auf die Notwendigkeit des in Zeiten zunehmender Liberalisierung immer wieder in Frage stehenden gleichwertigen Zugangs zu Telekommunikationsdiensten in ganz Österreich – also insbesondere auch im ländlichen Raum – hingewiesen werden.“

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 18. März 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Ing. Kurt Gartlehner und Mag. Rainer Widmann sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

 

Auf Antrag des Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner beschloss der Ausschuss mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.

 

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 hat der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie die Verhandlung über den gegenständlichen Antrag wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Karin Hakl, Heidrun Silhavy, Johann Hell und Dr. Gabriela Moser sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 12 15

                              Dr. Gabriela Moser                                                     Dr. Ruperta Lichtenecker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau