1033 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über den Antrag 689/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen

Die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Selbständigen Entschließungsantrag am 17. Juni 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Zugang zur Telekommunikationsinfrastruktur mit großer Bandbreite ist heute nicht nur für viele Betriebe, sondern auch für private Nutzer unverzichtbar. Das Vorhandensein ausreichender Anschlussqualität wird als ein entscheidender Konkurrenzvorteil empfunden. Die entsprechende Telekommunikationsinfrastruktur – auch in ländlichen Regionen – ist daher eine wesentliche Voraussetzung für einen attraktiven und konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandort Österreich. Dies bedeutet, dass der Mobilfunk zwar ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft ist, eine flächendeckende Infrastruktur jedoch wegen der dazu benötigten Mobilfunkstationen auch im Zusammenhang mit gesundheitlichen Fragestellungen Skepsis hervorruft. Die Fragestellung, ob Mobilfunk die Gesundheit von Menschen beeinträchtigt, wird laufend durch internationale und nationale Institutionen bewertet.

Da mit dem flächendeckenden Ausbau der UMTS-Netze die Diskussion rund um das Thema Mobilfunk, Handymasten, Handystrahlen und Gesundheit vor einigen Jahren neu angefacht wurde und von hoher Emotionalität geprägt war, wurde im Februar 2004 ein Wissenschaftlicher Beirat Funk (WBF) bei der Austrian Research Centers GmbH–ARC mit dem Ziel installiert, Fragen der Funkanwendung – Mobilfunk, Rundfunk, Richtfunk, aber auch Hochspannungsleitungen, Mikrowellenstrahlung – wissenschaftlich fundiert zu behandeln. Mit diesem verantwortungsvollen Handeln von Seiten der Politik wurde damit versucht, sich der Sorgen und Bedenken der verunsicherten Bevölkerung anzunehmen und Klarheit darüber zu schaffen. Im Bericht über die Konsensus-Konferenz 2004 ‚Mobilfunk und Gesundheit‘ des Wissenschaftlichen Beirat Funk gelangte das Experten-Forum nach eingehender Beratung zum Ergebnis, dass es ‚nach derzeitigem Stand der Wissenschaft keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO und ICNIRP empfohlenen Grenzwerte gibt.‘

Um bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen zu gewährleisten, soll eine regelmäßige Kontrolle über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen durch die Fernmeldebehörde durchgeführt werden.“

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. März 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, die Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Mag. Rainer Widmann und Mag. Karin Hakl.

 

Auf Antrag des Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner beschloss der Ausschuss mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.

 

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 hat der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Karin Hakl, Heidrun Silhavy, Johann Hell und Dr. Gabriela Moser sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 12 15

                           Mag. Rainer Widmann                                                  Dr. Ruperta Lichtenecker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau