Entschließung

Der zuständige Bundesminister wird aufgefordert

 

1.      bei allen EU-Fördermaßnahmen darauf zu achten die Chancengleichheit zu unterstützen

2.      das Ziel der Chancengleichheit auf allen Stufen des Programms LE 07-13 und nachfolgender Programme umzusetzen und zu gewährleisten, dass Frauen und Männer vom Programm LE07-13 und nachfolgenden Programmen profitieren

3.      bei der Programmdurchführung auf die unterschiedlichen Lebenslagen der Geschlechter Bedacht zu nehmen und zu unterstützen, dass Frauen aktiv angesprochen und beraten werden

4.      eine begleitende Beobachtung und Evaluierung der Berücksichtigung von Chancengleichheit zu sichern und dafür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen

5.      für die Umsetzung der in der nationalen Strategie formulierten Kernaktionen mit besonderer Bedeutung hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Sorge zu tragen

6.      nach Maßgabe der Möglichkeiten der Programme eine entsprechende Repräsentanz von Frauen bzw. benachteiligten Gruppierungen in agrar- und regionalpolitischen Prozessen zu unterstützen

7.      nach Maßgabe der Möglichkeiten der Programme durch konkrete Maßnahmen eine verstärkte Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung zu fördern

8.      die von der im Rahmen des Begleitausschusses des Programms LE07-13 eingerichteten Arbeitsgruppe „Chancengleichheit“ ausgearbeiteten Maßnahmenvorschläge auf ihre Eignung, Chancengleichheit zu prüfen und konstruktiv weiter zu entwickeln

9.      spezifische Aus- und Weiterbildungsprogramme für Frauen im ländlichen Raum zu fördern

10.    durch geeignete Maßnahmen im Bereich Bildung und Diversifizierung eine Förderung von Frauen zu forcieren

11.    zu unterstützen, dass in allen Gremien der Lokalen Aktionsgruppen von LEADER Frauen ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechend vertreten sind