1038 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1006 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003 geändert wird

In Umsetzung der Richtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen für den Personenverkehr wurden in das Seilbahngesetz 2003 Bestimmungen über die im Baugenehmigungsverfahren vorzulegenden Sicherheitsanalysen aufgenommen. Gemäß § 57 Abs. 2 leg. cit. sind vom Antragsteller im Baugenehmigungsverfahren Sicherheitsanalysen für verschiedene Fachgebiete (u. a. Arbeitnehmerschutz) als Bestandteile des Bauentwurfes vorzulegen. Die Vollziehung dieser Bestimmung hat gezeigt, dass eine gesonderte Sicherheitsanalyse für den Fachbereich Arbeitnehmerschutz nicht zweckmäßig ist. Es soll daher der Abschnitt 6 über Sicherheitsanalysen und Sicherheitsberichte dahingehend geändert werden, dass nunmehr die Belange des Arbeitnehmerschutzes in die Sicherheitsanalysen der übrigen Fachgebiete aufzunehmen sind. Dies entspricht auch der Sichtweise des Arbeitnehmerschutzes als Annexmaterie und nicht als gesondertes Fachgebiet, wie es beispielsweise auch in der geltenden Fassung des Eisenbahngesetzes 1957 der Fall ist.

Des weiteren soll eine Klarstellung in Bezug auf die Behördenzuständigkeiten bei Verfahren gemäß §§ 54 und 56 Seilbahngesetz 2003 erfolgen.

Zudem soll eine Verordnungsermächtigung für die nähere Regelung des notwendigen (Mindest-) Inhaltes der Sicherheitsanalysen und des Sicherheitsberichtes sowie auch der Anforderungen an den Ersteller des Sicherheitsberichtes neu in das Gesetz aufgenommen werden.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Josef Auer die Abgeordneten Franz Hörl, Wilhelm Haberzettl, Christoph Hagen, Mario Kunasek, Dr. Gabriela Moser sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ferner beschloss der Verkehrsausschuss mit Stimmenmehrheit folgende Feststellungen:

„Die vorliegende Novelle zum Seilbahngesetz ist ein erster Schritt, dem weitere Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung bzw. -beschleunigung folgen sollen. Daher soll eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie unter Beteiligung der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtet werden, welche weitere Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung bzw. -beschleunigung gemeinsam entwickeln soll. Dabei sollen auch Fragen der Konzessionsverlängerung, genehmigungsfreier Bauvorhaben oder der Sicherheitsberichte erläutert werden.“

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Josef Auer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1006 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 12 15

                                Mag. Josef Auer                                                                   Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann