1039 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (1005 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2010)

 

Die Bundesregierung hat die gegenständliche Regierungsvorlage am 23. November 2010 dem Nationalrat vorgelegt. Der Entwurf enthält folgende vier Hauptgesichtspunkte:

1. UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2008/98/EG ÜBER ABFÄLLE

Mit der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (neue Abfallrahmenrichtlinie) wurden die bisherige Abfallrahmenrichtlinie, Richtlinie 2006/12/EG, die Richtlinie über gefährliche Abfälle, Richtlinie 91/689/EWG, die Altölrichtlinie, Richtlinie 75/439/EWG, überarbeitet und ersetzt. Durch die neue Abfallrahmenrichtlinie werden insbesondere Begriffsbestimmungen geändert und neue eingeführt, der Anwendungsbereich der Richtlinie geändert, die bisherige dreistufige Abfallhierarchie durch eine fünfstufige Abfallhierarchie ersetzt, die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Erstellung von Abfallvermeidungsprogrammen eingeführt, Genehmigungs- und Registrierungspflichten festgelegt, die Verantwortung von Abfallerzeuger und Abfallbesitzer neu geregelt, Vorgaben für Regelungen zum Ende der Abfalleigenschaft festgelegt, sowie quantitative Ziele für die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen aus Haushalten und Bau- und Abbruchabfällen eingeführt. Dies wird im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) umgesetzt.

Der Geltungsbereich der neuen Abfallrahmenrichtlinie umfasst die Abfallbewirtschaftung und die Abfallerzeugung. § 1 Abs. 1 AWG 2002 verwendet den Begriff „Abfallwirtschaft“ im Sinne der Kompetenzregelung des B-VG. Die Begriffe „Abfallwirtschaft“ und „Abfallbewirtschaftung“ sind daher voneinander zu unterscheiden. Die Abfallwirtschaft gemäß AWG 2002 schließt auch die Abfallvermeidung und den Abfallanfall mit ein.

2. SONSTIGE ERGÄNZUNGEN AUFGRUND VON VOLLZUGSERFAHRUNGEN

Bislang mussten Genehmigungsanträge für Sammel- und Verwertungssysteme in vierfacher Ausfertigung vorgelegt werden, um die Unterlagen gleichzeitig an mehrere Sachverständige verteilen zu können. Da zwischenzeitig der elektronische Akt eine gleichzeitige Einsichtnahme in eingescannte Unterlagen ermöglicht, reicht eine Ausfertigung, sodass dadurch Verwaltungslasten für Unternehmen und Verfahrensgebühren eingespart werden.

3. VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN

–      Pilotprojekte sowie das elektronische Übermitteln und Mitführen von Begleitscheinen und sonstigen für die grenzüberschreitende Verbringung erforderlichen Unterlagen.

–      Die Änderungen im Verfahren betreffend die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen durch Wegfall der Übermittlung der Notifizierung an den Empfänger der Abfälle und Vorlage der Anlagengenehmigungen bei jeder Notifizierung führen zu Vereinfachungen im Notifizierungsverfahren.

–      Die Erteilung der Auflage bei grenzüberschreitenden Abfalltransporten diese über die Schiene zu führen.

–      Die Einführung der gemäß EG-VerbringungsV möglichen Vorabzustimmung für Abfallbehandlungsanlagen.

4. EDM-BESTIMMUNGEN

–      Nutzung der Infrastruktur der Register sowie der Registerdaten durch andere Behörden im Rahmen ihres Wirkungsbereichs, Veröffentlichung von Registerdaten im Rahmen der Umweltinformation und EU-Pflichten, Erlaubnisse für Abfallsammler und ‑behandler im Wege des elektronischen Registers

–      Anpassungen, Klarstellungen und Ergänzungen der EDM-Regelungen insbesondere im Zusammenhang mit Datenschutzrecht und Dienstleistungsrecht (Sorgfaltspflichten im Umgang mit Benutzerzugängen, Klarstellungen betreffend den Zugang von Behörden zu den Daten, Vollmachtserteilung und Verantwortlichkeiten im elektronischen System)

–      elektronische Anbringen bei Erlaubnissen für Abfallsammler und –behandler

 

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. Dezember 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Petra Bayr die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Dr. Gabriela Moser, Ing. Robert Lugar, Alois Gradauer, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Peter Mayer, Andrea Gessl-Ranftl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Petra Bayr gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1005 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 12 16

                                     Petra Bayr                                                             Mag. Christiane Brunner

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau