1042 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 1045/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend regelmäßige Kontrollen der Lager von Abfallsammler und Abfallbehandler in kürzeren Abständen

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. März 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aus der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 4012/J der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Dezember 2009 betreffend Kostentragung der Entsorgung illegaler Lager von gefährlichen Abfällen durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft geht hervor, dass im Jahr 2008 knapp 13.800 Tonnen von potentiell krebserzeugenden Abfällen zur Verwertung nach Österreich importiert wurden. Durch die AWG-Novelle 2007 ist der Import asbesthaltiger Abfälle zur Beseitigung nach Österreich seit 2008 offiziell verboten.

Ferner wurde bei der Beantwortung dieser schriftlichen parlamentarischen Anfrage ausgeführt, dass mit dem progressiven Ausbau des Elektronischen Datenmanagements in der Abfallwirtschaft zudem eine Plattform geschaffen wurde, die es hinkünftig erlaubt, Abfallströme viel genauer zu erfassen und Fehlentwicklungen rasch zu orten sowie entsprechende Maßnahmen zu setzen. Weiters wurde die Kontrolltätigkeit des BMLFUW in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung in den letzten Jahren ausgedehnt, um auch dahingehend mögliche Gefährdungen hintan zu halten.

Grundsätzlich ist laut Anfragebeantwortung festzuhalten, dass trotz bester gesetzlicher Grundlagen und optimalem Vollzug inklusive Kontrolltätigkeit vor Ort, rechtswidrige Vorgänge – wie in der gegenständlichen Causa – nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

Und - die Lager von Sammlern und Behandlern sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im AWG 2002 in 5-jährigem Abstand von den zuständigen Landesbehörden zu kontrollieren.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Oktober 2010 und am 16. Dezember 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 13. Oktober 2010 beteiligten sich außer dem Berichterstatter Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Petra Bayr sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. An der Debatte am 16. Dezember 2010 beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Dr. Gabriela Moser, Ing. Robert Lugar, Alois Gradauer, Petra Bayr, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Peter Mayer, Andrea Gessl-Ranftl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Mayer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 12 16

                                    Peter Mayer                                                            Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau