1048 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (938 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden, hat der Gleichbehandlungsausschuss am 13. Jänner 2011 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dorothea Schittenhelm mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die gegenständliche Novelle zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sieht in Folge des Nationalen Aktionsplanes über die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt eine gewichtige Maßnahme zur Verbesserung der Einkommenstransparenz beim Dienstgeber Bund vor. Diese Maßnahme beinhaltet die jährliche Verpflichtung des Bundes eine Einkommensanalyse zu erstellen und hat die Schließung des sog. ‚Gender Pay Gaps‘ zum Ziel.

Weiters wird der Schutz des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes auf die Fälle der Diskriminierung durch Assoziierung ausgedehnt, in welchen grundsätzlich per se nicht diskriminierte Personen aufgrund ihres Naheverhältnisses zu Personen, die einen Tatbestand des Gleichstellungsrechtes erfüllen, diskriminiert werden.

Um der Spezial- und Generalprävention in Fällen der (sexuellen) Diskriminierung noch mehr Wichtigkeit zu verleihen, wird der Mindestschadenersatz auf 1.000,-€ angehoben.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Renate Csörgits, Heidrun Silhavy, Dorothea Schittenhelm, Mag. Heidemarie Unterreiner, Mag. Judith Schwentner, Martina Schenk, Gabriel Obernosterer, Carmen Gartelgruber, Mag. Albert Steinhauser, Ursula Haubner, Sonja Ablinger, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm das Wort.

 

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Heidrun Silhavy gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 01 13

                                Heidrun Silhavy                                                             Mag. Gisela Wurm

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau