1050 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1372/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung der Chancen am Arbeitsmarkt von Frauen 50plus

Die Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Dezember 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Regierungsprogramm ist zur Sicherung der Chancen von Frauen am Arbeitsplatz eine besondere Schwerpunktsetzung auf Unterstützung von Frauen 50plus angeführt. Auf Nachfrage (103/JBA) wie viele finanzielle Mittel für 2011 für dieses Vorhaben veranschlagt seien, wurde ersichtlich, dass keine explizite Schwerpunktsetzung vorhergesehen ist. Vielmehr können auch Frauen 50plus das Angebot der Frauenservicestellen nutzen. Es stellt sich die Frage, warum die Notwendigkeit einer Schwerpunktsetzung für diese Zielgruppe im Regierungsprogramm verankert wurde und weshalb das generell vorhandene Beratungsangebot von Frauenservicestellen anscheinend als Schwerpunktsetzung verkauft werden.

Die 40- bis 60-Jährigen stellen in einigen Jahren schon die größte Gruppe am heimischen Arbeitsmarkt - und sind jetzt schon die am stärksten wachsende. Auch die AK- Oberösterreich stellte bereits 2009 fest: ‚Eine der am stärksten von den Problemen auf dem Arbeitsmarkt betroffenen Gruppen sind Arbeitnehmer/-innen über 50. Viele Menschen über 50 befinden sich im Spannungsfeld zwischen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Pension. Der demografische Alterungsprozess unserer Gesellschaft führt dazu, dass der Anteil der über 50-Jährigen an den Erwerbstätigen im letzten Jahrzehnt von 11,7 Prozent um mehr als die Hälfte auf 18,2 Prozent gestiegen ist. Seit dem Jahr 2002 erhöhte sich das Arbeitskräfteangebot von älteren Menschen um 36.422 auf 120.386 (September 2009).‘

Der Blick auf die Situation der Frauen, geprägt durch die im tradierten weiblichen Rollenbild verankerte Aufgabenstellung (Pflege von Angehörigen, Haushalt, Kinder bzw. Enkel) macht den Handlungsbedarf deutlich. Auch die hohe Scheidungsrate, von der man auch im fortgeschrittenen Alter nicht gefeit ist, verschärft die Situation. Gerade Frauen, die viel Zeit zu Hause verbracht haben (Hausfrau, Kindererziehung) können nach einer Scheidung nicht vom Unterhalt alleine leben, finden aber kurz vor dem Pensionsantrittsalter kaum einen Arbeitsplatz.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Jänner 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Ursula Haubner die Abgeordneten Martina Schenk, Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Judith Schwentner, Edith Mühlberghuber und Renate Csörgits.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 01 13

                   Johannes Schmuckenschlager                                                Mag. Gisela Wurm

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau