1052 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 928/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend „6 aus 45“ ist zu wenig – alle Kinderrechte in die Verfassung

Die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die verfassungsrechtliche Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention stellt einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung einer neuen, partizipativen Kinder- und Jugendpolitik dar, die sich - unter der Prämisse, dass in Österreich alle Kinder gleich viel wert sind - dem Schutz vor Diskriminierung, dem Kindeswohl, der Gendergerechtigkeit und der Chancengleichheit verpflichtet sieht.

Der dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorliegende Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern setzt die in der UN-Kinderrechtskonvention eingeräumten Rechte jedoch nur teilweise und unvollständig um.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die UN-Kinderrechtskonvention vollständig umsetzt.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 9. November 2010 in Verhandlung genommen. Nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Angela Lueger und Wortmeldungen der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Mag. Wilhelm Molterer, Tanja Windbüchler-Souschill und Mag. Ewald Stadler wurden die Verhandlungen vertagt. 

Die Wiederaufnahme der Verhandlungen erfolgte am 13. Jänner 2011 mit einem Hearing, an dem als Experten Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, Sektionschef Dr. Gerhard Hesse, Dr. Dietmar Payrhuber, Mag. Helmut Sax und Martin Stiglmayr teilnahmen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Ewald Stadler, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Harald Stefan, Angela Lueger, Mag. Alev Korun, Dr. Peter Wittmann und Mag. Silvia Fuhrmann sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 01 13

                                  Angela Lueger                                                               Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann