1065 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2008 und 2009 (III-189 der Beilagen)

Mit dem gegenständlichen Bericht legt der Rechnungshof in erster Linie den Bericht über die durchschnittlichen Einkommen gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes vor.

Dies deshalb, da der nach § 8 Abs. 1 bis 3 leg. cit. vorgesehene Bericht, in dem Personen namentlich und unter Angabe ihrer aus öffentlicher Hand bezahlten und über einem Grenzbetrag liegenden Bezüge und Ruhebezüge aufzulisten gewesen wären, aufgrund der Rechtssprechung der Höchstgerichte (Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, KR 1/00-33, KR 3/00-33 und KR 4/00-33, und Beschluss des Obersten Gerichtshofes zu 9 Ob A 77/03v) nicht erstellt werden darf, weil die namentliche Offenlegung und auch die Beschaffung dieser Daten den unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie entgegenstehen.

Der gegenständliche Bericht berichtet somit über die durchschnittlichen Einkommen der gesamten Bevölkerung gemäß § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen für die Jahre 2008 und 2009 auf Basis der Erhebungen der Bundesanstalt Statistik Austria.

Dieser Bericht beruht in erster Linie auf Administrativdaten, insbesondere Steuer- und Sozialversicherungsdaten.

Darüber hinaus wurden die Daten des Mikrozensus in den Bericht einbezogen.

Erstmals werden im Bericht, einer Anregung zum Vorgängerbericht in der öffentlichen und parlamentarischen Debatte folgend, auch Einkommensergebnisse in Verbindung mit Informationen zur Arbeitszeit präsentiert.

Der Bericht, der ein umfassendes Bild über die Einkommen der österreichischen Bevölkerung aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen sowie entsprechend dem Gesetzesauftrag getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen bietet, gibt in einem 127-seitigen Teil einen Überblick über die Hauptergebnisse der Datenauswertung.

Die Übersichtstabellen stellen auf rd. 105 Seiten die Einkommen der unselbständig und selbständig Erwerbstätigen, Daten aus der Land- und Forstwirtschaft sowie die Einkommen der Pensionisten dar.

Der Statistische Annex enthält im wesentlichen weitere Verteilungsmaße und differenziertere Gliederungen; der technische Annex des Berichtes erläutert die methodische Vorgangsweise im Detail.

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 2. Februar 2011

behandelt.

 

An den Debatten beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Hermann Gahr die Abgeordneten Mag. Ruth Becher; Mag. Kurt Gaßner; Dorothea Schittenhelm, Martina Schenk, Ing. Heinz-Peter Hackl, Dr. Gabriela Moser, August Wöginger, Ing. Erwin Kaipel, Alois Gradauer und Konrad Steindl sowie der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser.

 

 

Einstimmig wurde am 2. Februar 2011 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2008 und 2009 (III-189 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2011 02 02

                                  Hermann Gahr                                                              Mag. Werner Kogler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann