1079 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (1054 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) geändert wird

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag sieht als Voraussetzung für die Zulassung zu einem Bachelor-, Master- oder Diplomstudium eine Anmeldung innerhalb einer dem Semester vorgelagerten zumindest zweiwöchigen Anmeldefrist sowie als Voraussetzung für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium den Nachweis der Inanspruchnahme einer Studienberatung vor. Weiters wird eine verbindlichere Gestaltung der Studieneingangsphase in Bachelor- oder Diplomstudien vorgeschlagen.

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. Februar 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Kurt Grünewald, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Alexander Van der Bellen und Dr. Andreas Karlsböck sowie die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager und Mag. Andrea Kuntzl einen Abänderungsantrag zu Z 1 der Vorlage (§ 60 Abs. 1b UG) eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Es soll klargestellt werden, dass für Bachelor-, Master- oder Diplomstudien, für die besondere gesetzliche Regelungen für die Zulassung bestehen, keine Voranmeldung erforderlich ist.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager und Mag. Andrea Kuntzl mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 02 23

                                Mag. Karin Hakl                                                            Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann