1096 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 982/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dring­liche Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung im Europäischen Jahr gegen Ar­mut und soziale Ausgrenzung

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungs­antrag am 24. Februar 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„‚Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die Bekämpfung der Armut sind in allen relevanten Politikbereichen zentrale Zielsetzungen‘, verspricht das Regierungsprogramm der Regierung Faymann auf Seite 178. Davon ist aber leider nicht viel zu bemerken. Im Gegenteil: Niedrige Einkommen und schlechte Lebensbedingungen sind ein ernstes Problem für eine stark steigende Zahl von Menschen in diesem Land.

Dramatischer Anstieg von Arbeitslosigkeit und Armut in Österreich

Wie die Statistik Austria im Rahmen des Projekts EU-SILC (European Union – Statistics on Income and Living Conditions) erhoben hat, lebt in Österreich über eine Million Menschen in Haushalten mit Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle. Von Einkommensarmut in besonderem Maße betroffen sind

· arbeitslose Menschen (39%)

· AlleinerzieherInnen (29% aller AlleinerzieherInnen)

· Menschen mit Migrationshintergrund (egal, ob eingebürgert oder nicht; 26% bzw. 21%),

· alleinlebende PensionistInnen (24%)

· Menschen mit Pflichtschule als höchstem Abschluss (22%)

· Kinder und Jugendliche bis 19 (Männer und Buben 14%, Frauen und Mädchen 16%).

Insgesamt 492.000 Menschen in Österreich leben darüber hinaus in manifester Armut. Diese Menschen haben unter anderem…

· …Probleme, eine unerwartete Ausgabe von € 900,- zu bewältigen;

· …Probleme, benötigte Kleidung zu kaufen;

· …Probleme, im Winter die Wohnung warm zu halten;

· …Probleme, Rechnungen rechtzeitig zu bezahlen.

Von 2007 auf 2008 erhöhte sich die Zahl der Menschen, die in manifester Armut leben müssen um knapp 24%.

Besonders dramatisch ist die Situation für die 206.000 Kinder (bis 16 Jahre) in armutsgefährdeten Haus­halten. Drei Viertel dieser Kinder können keinen Urlaub machen, weil sich die Familien dies nicht leisten können. Für ein Drittel dieser Kinder ist die Anschaffung benötigter neuer Kleidung nicht möglich. Und 11% dieser Kinder müssen in Wohnung leben, spielen und lernen, die nicht ausreichend beheizt sind. 128.000 Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre leben in manifester Armut.

Auffällig ist, dass Erwerbsarbeit zwar das Armutsrisiko reduziert, jedoch keine Sicherheit vor Armut bietet. 122.000 Menschen gingen im Jahr 2008 einer Vollzeitbeschäftigung nach und mussten dennoch mit Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle ihr Auslangen finden. 61.000 Menschen lebten trotz Vollzeitbeschäftigung in manifester Armut.

Aber auch Selbständige sind von Armut bedroht und betroffen: 55.000 Selbständige müssen mit Einkommen unter der  Armutsgefährdungsschwelle auskommen, 24.000 leben in manifester Armut.

In dieser Situation besonders alarmierend ist, dass 39% aller Haushalte mit arbeitslosen Menschen armutsgefährdet sind, 26% davon in manifester Armut leben. Dieser Befund stellt dem System der österreichischen Arbeitslosenversicherung ein schlechtes Zeugnis aus. Beängstigend daran ist auch die Tatsache, dass die aktuellen Arbeitsmarktprognosen einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit von 0,6 Prozentpunkten im Jahr 2010 und 0,4 Prozentpunkten im Jahr 2011 vorhersagen. Dies bedeutet einen weiteren Anstieg um fast 40.000 Personen im Jahresdurchschnitt und – angesichts der geringen armuts­verhindernden Wirkung der Arbeitslosenversicherung – einen weiteren Anstieg der Armutsgefährdung und der manifesten Armut.

Hinzu kommt, dass die Erfassung von Arbeitslosigkeit unvollständig erfolgt, da Menschen mit Pensions­vorschuss (ca. 21.000), Krankengeldbezug (ca. 9.000), mit Bezugssperre (ca. 4.000 Menschen) oder Menschen, deren Bezug am Stichtag wegen eines Meldeversäumnisses eingestellt ist (ca. 5.000), nicht als arbeitslos erfasst werden. Die Zahl der von Arbeitslosigkeit unmittelbar betroffenen Menschen in Österreich liegt derzeit daher nicht, wie offiziell dargestellt, bei 323.600, sondern (inkl. Schulungen usw.) bei mindestens 440.000 Menschen. Dazu kommen noch betroffene Familienmitglieder sowie jene Menschen, die gar keinen Antrag (etwa auf Notstandshilfe) stellen.

Als Ergebnis dieser Situation steigt auch die Verschuldung von Privathaushalten dramatisch an. Haus­halte in manifester Armut sind im Durchschnitt mit Zahlungsrückständen in der Höhe von 100% des Haushaltseinkommens und mit negativen Kontoständen im Ausmaß von 80% des Haushaltseinkommens konfrontiert. Viele davon haben auf Grund der Rechtslage keine Möglichkeit, sich zu entschulden. Ein AlleinerzieherInnenhaushalt mit zwei Kindern, Schulden nach gescheiterter Selbständigkeit in der Höhe von € 75.000,- und einem Erwerbseinkommen in Höhe des frauenspezifischen Medians kann die im Schuldenregulierungsverfahren geforderte Mindestquote von 10% innerhalb von fünf Jahren nicht erreichen und hat daher gar keine Chance auf Entschuldung. Diese Familie ist in der Schuldenspirale gefangen.

Dieser Situation kann sich eine Politik, die Menschen und ihre Probleme ernst nimmt, nicht verschließen. In der politischen Debatte in Österreich steht gegenwärtig jedoch nicht die Armutsvermeidung bzw. die Verbesserung der Lebenssituation armutsgefährdeter bzw. von manifester Armut betroffener Menschen. Im Mittelpunkt steht vielmehr die vom Finanzminister unter Verbreitung falscher Behauptungen und falscher Zahlen mutwillig losgetretene Neiddebatte. Da sich eine Regierungspartei von der Neiddebatte auf Kosten von Familien mit niedrigen Einkommen politischen Rückenwind verspricht, konnte sich der Finanzminister bis heute noch nicht dazu durchringen, sich öffentlich für die Verbreitung tatsächlich beunruhigender Falschmeldungen zu entschuldigen und die von ihm kolportierten, völlig frei erfundenen Zahlen betreffend Transfereinkommen und verfügbare Haushaltseinkommen zu korrigieren.

Regierung Faymann/Pröll:

Kein Geld für arbeitslose und armutsgefährdete Menschen

Die Regierung verspricht bereits seit dem Jahr 2006, die Probleme der Menschen in Armut ernst zu nehmen und ihnen zu helfen. Das Ergebnis dieser Versprechen ist der beschriebene Anstieg der Menschen, die in manifester Armut leben müssen.

· Noch immer hat Österreich eines der niedrigsten Arbeitslosengelder der EU.

· Noch immer zahlt das AMS nur 97 Cent pro Tag für unterhaltsberechtigte Kinder.

· Noch immer liegt der Ausgleichszulagenrichtsatz für PensionistInnen um € 984,- unter der Armuts-gefährdungsschwelle.

· Noch immer gehen Menschen mit weniger als € 900,- netto im Monat für Vollzeitarbeit nach Hause, sind Bruttostundenlöhne von z.B. € 5,74 brutto in der Stunde möglich.

· Noch immer gibt es kein soziales Auffangnetz, das alle Menschen in Armut erreicht.

· Noch immer werden Kinder aus Familien mit niedrigen Einkommen in der Schule benachteiligt.

· Noch immer werden Menschen in die Scheinselbständigkeit gedrängt und dann mit den sozialen Konsequenzen alleingelassen.

· Noch immer werden Eltern auf Grund fehlender Kinderbetreuungsangebote am Arbeiten gehindert und Kinder mit schlechten Lebens- und Lernbedingungen zurückgelassen.

· Noch immer werden Familien, in denen ein Elternteil arbeitslos wird und auf Notstandshilfe angewiesen ist, per Gesetz in die Armut gezwungen.

· Noch immer gibt es für viele verschuldete Haushalte in der Praxis keinen Zugang zu einem Entschuldungsverfahren.

· Noch immer gibt es keine Stelle, an der Menschen in Notlagen Zugang zu allen für sie relevanten Unterstützungsangeboten finden.

Die bisherigen wie auch die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Lebens­situation armutsgefährdeter Menschen sind entweder wirkungslos oder reine Scheinmaßnahmen. Von im Regierungsprogramm postulierten ‚zentralen Zielsetzungen‘ ist nichts zu bemerken.

Mindestsicherung

Da sich die Mindestsicherung am Ausgleichszulagenrichtsatz orientiert und dieser um € 70,30 im Monat (oder € 984 im Jahr) unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt, war die Mindestsicherung der Bundes­regierung schon von vornherein als Mangelverwaltungssystem konzipiert. Nachdem nun die Bundesregierung die Mindestsicherung noch einmal um 1/7 gekürzt hat und damit endgültig zur Mini-Sicherung werden ließ, verlieren Menschen, die künftig auf Mindestsicherung angewiesen sein werden, pro Monat über € 200,- auf die Armutsgefährdungsschwelle. Diese Minisicherung ist keine wirksame Maßnahme gegen Armut, sondern ein Betonpatschen, der Betroffene daran hindert, aus einer Notlage herauszukommen.

Erhöhung des Familienzuschlags in der Arbeitslosenversicherung

Dass ein unterhaltsberechtigtes Kind dem AMS ganze 97 Cent am Tag (oder € 29,10 im Monat) wert ist, ist tatsächlich beschämend. Eine minimale Erhöhung der Familienzuschläge um 30 Cent am Tag ist jedoch nicht weniger beschämend und ganz sicher keine ernstzunehmende Maßnahme gegen Armut. Dieser Tropfen auf einen sehr heißen Stein erhöht den Leistungsbezug um € 10,- im Monat. Eine allein­erziehende Bezieherin der Durchschnitts-Notstandshilfe von Frauen mit einem Kind erhält zukünftig statt € 522,- im Monat (Wert aus Oktober 2009) eben € 533,-. Von diesem Betrag ist ein menschenwürdiges Leben jedoch nicht möglich. Es deckt gerade einmal den Inflationsverlust des letzten Jahres ab.

Neuregelung der Einberechnung des PartnerInneneinkommens

Die Regelung zur Ermittlung der Notstandshilfe zwingt Familien in die Armut. Eine Familie mit einem Kind, in der beide Elternteile das jeweilige geschlechtsspezifische Medianeinkommen erzielen (Männer € 2.075; Frauen € 1.230,-; Wert 2007), verliert, wenn etwa die Frau arbeitslos wird und in die Notstands­hilfe fällt, knapp 40% ihres Familieneinkommens, weil der Frau die Notstandshilfe wegen des angeblich zu hohen Einkommens des Partners gestrichen wird. Statt über € 2.640,- (als beide PartnerInnen berufs­tätig waren) verfügt die Familie trotz gleichbleibender Kosten für Wohnung, Auto, Bildung, Lebensmittel usw. nur mehr über ein Haushaltseinkommen von € 1.659,- im Monat (inkl. FB, KAB, AVAB). Die Pläne der Bundesregierung, ein Absinken des Familieneinkommens unter den Familien­richtsatz für die Ausgleichszulage (in diesem Fall € 1.193,47 netto) zu verunmöglichen, wirkt sich für die überwiegende Zahl der betroffenen Familien gar nicht aus und bietet keinen Schutz vor Verlust der Wohnung oder ähnlichen Folgen.

Valorisierung der Bemessungsgrundlagen in der Arbeitslosenversicherung

Entgegen der Behauptung der Bundesregierung, das Arbeitslosengeld werde nunmehr valorisiert, also an die Inflation angepasst, wird in der Praxis nur einmal, nämlich bei der Berechnung des Arbeitslosen­geldes, die Inflation des letzten Jahres aufgeschlagen. Für ArbeitslosengeldbezieherInnen, die im Jänner dieses Jahres arbeitslos geworden sind und das durchschnittliche Arbeitslosengeld von € 801,- im Monat erhalten, schlägt sich dies mit € 8,55 im Monat zu Buche. Diese Einkommensverbesserung um 1% macht das Kraut jedoch angesichts eines Fehlbetrags auf die Armutsgefährdungsschwelle von € 150,- im Monat nicht fett.

Die Scheinaktivitäten der Bundesregierung helfen den Menschen nicht im Kampf gegen Armut und Armutsgefährdung. Das Arbeitslosengeld ist mit der im EU-Vergleich zweitniedrigsten Nettoersatzrate von 55% nicht existenzsichernd. Die geplante Minisicherung schützt nicht vor Armut. Sie ermöglicht weder ein Leben in Würde noch bietet sie eine Hilfe zur Überwindung von Notlagen.

Zur Unterstützung der Krisenbewältigung hat die Bundesregierung den Banken, die ihre Probleme durch Spekulationsgeschäfte und zu sorglose Kreditvergabe und Beteiligungen selbst verursacht haben, Milliarden zur Verfügung gestellt. Mit einem Bruchteil dieser Mittel, nämlich mit etwa € 1,85 Mia., könnte jedem armutsgefährdeten Haushalt in Österreich zumindest ein Einkommen in der Höhe der Armutsgefährdungsschwelle ermöglicht werden. Allein mit den Mitteln, die der Hypo-Alpe-Adria zur Verfügung gestellt wurden, wäre es möglich, manifeste Armut in Österreich zu verhindern.

Zu diesen Schritten will sich die Bundesregierung nicht durchringen. Geld gibt es für Banken. Die von der Krise schwer in Mitleidenschaft gezogenen Menschen erhalten allenfalls Peanuts.

Taten statt schöner Worte

Maßnahmen gegen Armut und Arbeitslosigkeit

Es gibt kein Allheilmittel gegen Armut und Arbeitslosigkeit. Eine ernstzunehmende Politik der Armuts­verhinderung und der Schaffung zusätzlicher Arbeit muss aber jedenfalls umfassen:

Eine Grundsicherung, die ihren Namen verdient.

Es darf nicht sein, dass in Österreich Menschen trotz staatlicher Unterstützung in Armut verbleiben müssen. Die Grundsicherung muss zumindest die Überschreitung der Armutsgefährdungsschwelle garantieren.

die Anhebung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung zumindest auf den EU-Schnitt von 70%

Arbeitslosigkeit darf nicht die soziale Existenz kosten. Auch in Arbeitslosigkeit und Krise muss ein Leben in Würde möglich sein.

zumindest eine Verdoppelung der so genannten Freibeträge für Familien in der Notstandshilfe

Familien dürfen nicht mutwillig in die Armut getrieben werden.

einen Mindestlohn von zumindest € 1000 netto im Monat für Vollzeitarbeit (= € 7,50 brutto pro Stunde).

Arbeit muss sich auch lohnen. Stundenlöhne von € 5 bis € 6 sind menschenverachtend, aber in Österreich weit verbreitet. Wer für Vollzeiterwerbstätigkeit € 5,74 brutto in der Stunde verdient, geht am Monats­ende mit € 858,- netto in der Tasche nach Hause. Selbst unter Einberechnung des 13. und 14. Monats­gehalts liegt dieser Wert nur um € 51 über der Armutsschwelle. Derartige Minilöhne für vollen Arbeitseinsatz sind zynisch und ungerecht.

eine deutliche Erhöhung der Negativsteuer auf Sozialversicherungsbeiträge.

Wo Selbständige wie Unselbständige zu niedrige Einkommen haben, sollen diese vom Staat einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge ersetzt bekommen.

Bessere soziale Absicherung von Selbständigen in speziellen Lebenslagen

Zugang zur Mindestsicherung für Ein-Personen-Unternehmen mit niedrigen Einkommen. Höheres Wochengeld für UnternehmerInnen.

die Schaffung von Green Jobs und Good Jobs

in Umwelttechnologie, Soziales, Pflege und Betreuung, Gesundheit, Bildung und Kultur.

90% der investierten Mittel kommen über zusätzliche Steuer- und Beitragseinnahmen sowie ersparten Arbeitslosengeldern wieder herein.

einen Kindergartenplatz für jedes Kind

In Österreich fehlen etwa 70.000 Kindergartenplätze. Investitionen machen sich über höhere Beschäftigung und bessere Arbeitschancen für Eltern sowie über einen besseren Bildungszugang für Kinder unmittelbar bezahlt.

Ganztagsschule und gemeinsame Schule der 6- bis 14-Jährigen mit individueller Förderung, damit mehr Menschen Chancen auf höhere Bildungsabschlüsse bekommen.

Fehlender Bildungszugang und unzureichende Lernbedingungen behindern Kinder und Jugendliche ein ganzes Leben lang. Die Schule muss unterschiedliche Lebenschancen ausgleichen, statt sie zu verstärken.

einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation

Menschen mit geringer Ausbildung haben einen Anspruch auf bessere Lebenschancen durch bessere Ausbildung. Die Zwischenlagerung von arbeitslosen Menschen in schikanösen AMS-Kursen und integrationsbehindernden Arbeitsprojekten muss ein Ende haben.

ein One-Stop-Shop für soziale Fragen

Wer in Österreich Unterstützung braucht oder ihm zustehende Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss sich erst einen Weg durch einen bürokratischen Dschungel von unterschiedlichsten Institutionen, Ämtern und Behörden bahnen. Es braucht eine Stelle, an der Informationen über alle Ansprüche und Unterstützungsmöglichkeiten eingeholt und diese gleich auch beantragt werden können.

Schaffung einer Bad Bank für überschuldete Privathaushalte

Das Abschöpfungsverfahren im Privatkonkurs ist so zu regeln, dass eine vollständige Entschuldung auch dann gerichtlich festgestellt werden muss, wenn die zehnprozentige Quote auf Grund des Einkommens nicht erreicht werden kann. Außerdem muss die Rolle der Gläubigerinstitutionen (Banken, aber auch Handyanbieter, Versandhandel, etc.) stärker hinsichtlich ihrer Rolle beim Entstehen der Schulden kontrolliert und diese stärker in die Pflicht genommen werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2010 erstmals in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Werner Neubauer, Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Christine Lapp beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V dagegen: F,G,B ) die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag zu vertagen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 wieder in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dietmar Keck, August Wöginger, Franz Riepl, Karl Öllinger, Ursula Haubner, Herbert Kickl, Dr. Andreas Karlsböck, Werner Neubauer, Sigisbert Dolinschek, Mag. Birgit Schatz, Johann Hechtl, Walter Schopf, Erwin Spindelberger, Ulrike Königsberger­Ludwig, Ridi Maria Steibl, Oswald Klikovits sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag des Abgeordneten Erwin Spindelberger beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V dagegen: F,G,B ) die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag zu vertagen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. März 2011 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, August Wöginger, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Ursula Haubner, Dr. Walter Rosenkranz.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend Datumsänderung eingebracht.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag (982/A(E)) unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages keine Mehrheit (für den Antrag: G dagegen: S,V,F,B ).

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 03 15

                    Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                                    Renate Csörgits

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau