Entschließung

betreffend bundesweit einheitliche Regelungen für die Persönliche Assistenz

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen im Rahmen einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zu erarbeiten und diese bei Neuordnungen im Zuge des nächsten Finanzausgleiches mit zu verhandeln.