1101 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1451/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Invaliditätspension

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Laut den jüngsten Zahlen des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger war die Invaliditätspension auch 2010 der am häufigsten zuerkannte Pensionstyp. Mehr als 91.500 Pensionen wurden im vergangenen Jahr gewährt, mehr als zwei Drittel davon vorzeitig. Davon waren 28.650 oder 31,3% Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen. Frauen bekamen sie im Schnitt mit 50,1 Jahren, Männer mit 53,5 Jahren.

Der jüngst in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Fall eines 26jährigen Tatverdächtigen, dem eine Invaliditätspension zuerkannt wurde, hat innerhalb der Bevölkerung eine heftige pensionsrechtliche Diskussion entfacht und den Ruf nach einer Systemkorrektur in diesem Bereich laut werden lassen.

Ziel darf nicht der Gang in die Pension sein, sondern der Verbleib im Erwerbsleben. Die von der Regierung gesetzten Maßnahmen zu einer Trendwende, wie das Programm Fit2Work, werden dafür nicht ausreichen.

Eine nicht unerhebliche Hemmschwelle für eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Invaliden-Rentnern in die Arbeitswelt ist zudem der geltende Berufsschutz. Wenn ein Versicherter, den bisher ausgeübten, erlernten bzw. angelernten Beruf durch Minderung der Arbeitsfähigkeit nicht mehr ausüben kann, darf er nur auf andere Berufe innerhalb seiner Berufsgruppe verwiesen werden. Eine Lockerung dieser Bestimmungen ist notwendig, um die Beschäftigungspotentiale auch im Interesse der Betroffenen stärker zu nutzen und ihnen wieder die Möglichkeit einer geordneten Tagesstruktur in einem Arbeitsumfeld zu bieten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. März 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Bernhard Vock die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Karl Öllinger, August Wöginger, Sigisbert Dolinschek, Dr. Walter Rosenkranz, Dietmar Keck und Ursula Haubner sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1451/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit (für den Antrag: F dagegen: S,V.G,B).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 03 15

                               Ridi Maria Steibl                                                               Renate Csörgits

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau