1103 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 961/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlungs-kommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft regelt die Organisation und den Aufgabenbereich der im Titel des Gesetzes angeführten Organe.

Grundsätzlich ist es richtig und wichtig, dass im Bereich der öffentlichen Verwaltung Einrichtungen vorgesehen sind, die die Einhaltung des in diversen Rechtsnormen (u.a. Art. 7 B-VG, Bundes-Gleichbehandlungsgesetz) vorgesehenen Gleichbehandlungsgebots garantieren sollen.

Allerdings lassen die rechtlichen Rahmenbedingungen gerade im Bereich der Gleichbehandlungsanwaltschaft den Organen sehr viel Spielraum: So basiert deren Tätigkeit teils einfach nur aufgrund von Beschwerden natürlicher Personen, die sich diskriminiert fühlen (so etwa in §§ 3 Abs. 4 oder 4 Abs. 1 GBK/GAW-Gesetz), teils auf eigener Vermutung einer Nichteinhaltung des Gleichbehandlungsgebotes (so etwa in §§ 4 Abs. 3 oder 5 Abs. 3 GBK/GAW-Gesetz), ohne dass eine genauere Determinierung von Begriffen wie „Diskriminierung“ und „Gleichbehandlung“ bzw. der inhaltlichen Prüfungen im Sinne der in den §§ 11 und 12 GBK/GAW-Gesetz angeführten Aufgaben erfolgt.

Dies öffnet Missbrauch bzw. realitätsfernen Entscheidungen Tür und Tor. Ein aktueller Fall kann etwa der Salzburger Kronenzeitung, Ausgabe vom 28.12.2009 entnommen werden:

‘Trachtenschneider wegen ‚falschen‘ Inserats verwarnt

Die Suche nach einer ‚Schneidermeisterin‘ per Zeitungsannonce hat einem Salzburger Unternehmer eine Verwarnung samt Strafdrohung eingebracht. Das Inserat hätte sowohl an weibliche als auch an männliche Interessierte gerichtet werden müssen, lautete die Kritik. Der Geschäftsführer des Trachtenmoden-Geschäftes kann das nicht verstehen. ‚Ich kann doch nicht von einem Herrn im Schritt der Damen Maß nehmen lassen‘, ärgert er sich.

Das Salzburger Unternehmen hat in seiner Maßabteilung sowohl Damen- als auch Herrenschneider beschäftigt. Weil eine Schneiderin in Karenz geht, sucht Nikolaus Lanz eine Nachfolgerin. ‚Es handelt sich nicht um eine Diskriminierung. Ich kann doch nicht für einen reinen Damenposten einen Herren suchen‘, empört er sich. Für die Maßschneiderei müsste die Ausnahmeregelung des Gleichbehandlungsgesetzes zum Schutz der Intimsphäre seiner Kunden gelten.

Anwältin Monika Groser von der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft ortet hingegen eine Missachtung des ‚Gebots der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung‘, sie sah vorerst aber von einer Verwaltungsstrafe ab. Bei weiteren Verstößen blühe dem Salzburger aber eine Verwaltungsstrafe ‚bis 360 Euro‘, wurde in dem Brief vom 9. Dezember angedroht. ‚Ich finde es lächerlich, damit Juristen zu beschäftigen. Ich werde weiterhin eine Schneiderin suchen und inserieren. Die Strafe zahle ich‘, betont der Firmenchef. (…)‘

Fälle wie dieser stellen in ihrer Lebensfremdheit eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Österreich dar und wirken auf die betroffenen Unternehmer schikanös. Sie schaden zudem in weiten Teilen der Bevölkerung dem Ansehen der Gleichbehandlungsanwaltschaft und sind in jeder Hinsicht kontraproduktiv.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. März 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner die Abgeordnete Mag. Judith Schwentner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 961/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: S, V, G, B).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Gabriele Binder-Maier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 03 16

                           Gabriele Binder-Maier                                                        Mag. Gisela Wurm

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau