1105 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 1455/A(E) der Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Mag. Heidemarie Unterreiner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Büchereiförderung Neu“ und Masterplan für Öffentliche Büchereien und

über den Antrag (888/A(E) der Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ent­wicklungskonzept für österreichische Bibliotheken

Die Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Mag. Heidemarie Unterreiner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 1455/A (E) betreffend „Büchereiförderung Neu“ und Masterplan für Öffentliche Büchereien am 01. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die 1.444 Öffentlichen Büchereien sind Zentren für Bildung, Kultur, Information sowie soziale Integration und leisten als Orte des freien Zugangs zu Wissen und Information einen wesentlichen Beitrag zur flächendeckenden Versorgung mit Literatur, Information und Neuen Medien. Nach den Schulen sind die Öffentlichen Büchereien die größte Leseförderungseinrichtung im Land und daher von eminenter Wichtigkeit für die kulturelle Bildung der gesamten Öffentlichkeit. Büchereien sind Zentren der Leseanimation und Literaturförderung, Treffpunkte, Orte der Kommunikation und Veranstaltungsorte. Sie sind Garant für Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung und Kultur wie auch den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien.

Lesen dient nicht nur der Bildung, Information und Unterhaltung, sondern ist auch die Grundvoraussetzung, um sich in der beruflichen, wirtschaftlichen und insbesondere der politischen, letztlich aber auch in der heutigen digitalen Welt zurechtzufinden und die Angebote der Informationsgesellschaft nutzen zu können. Auch zur Persönlichkeitsbildung und zur Aneignung von Lesekompetenz und Freude am Lesen tragen Büchereien wesentlich bei. Sie sind damit nicht nur ein unverzichtbarer Teil der Wissensgesellschaft, sondern auch Teil eines demokratischen Zugangs zu Information und müssen als Teil des öffentlichen Bildungssystems und Kulturangebotes begriffen werden.

Mit der ‚Büchereiförderung Neu‘ wurde von Seiten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Jahr 2010 die Förderung an Öffentliche Büchereien grundlegend reformiert. Ziel der ‚Büchereiförderung Neu‘ ist eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der österreichischen Öffentlichen Büchereien und die Unterstützung zur Weiterentwicklung in Richtung ‚Zielstandards‘. Dabei sind die Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen, die Erhöhung der Zugänglichkeit und die Qualitätssteigerung des Medienangebots vorrangig. Gefördert werden sowohl Struktur verbessernde Maßnahmen als auch Projekte. Zur Erreichung dieser Ziele wurde als erster Schritt das Fördervolumen auf EUR 500.000,- jährlich angehoben. Im Jahr 2011 werden bereits zum zweiten Mal die Förderungen nach den neuen Förderrichtlinien vergeben. In der Folge soll nun ein Masterplan zur mittel- und langfristigen Entwicklung der Öffentlichen Büchereien erstellt werden, der die bundesweite flächendeckende Versorgung mit Literatur und Information für alle Österreicher und Österreicherinnen zum Ziel hat. Der Masterplan soll jedenfalls die Strukturen des Öffentlichen Büchereiwesens analysieren, die Aufgaben von Öffentlichen Büchereien definieren und Strategien und Empfehlungen für die Büchereientwicklung formulieren.“

Die Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 888/A(E) betreffend Ent­wicklungskonzept für österreichische Bibliotheken am 19. November 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zeitalter des Internets hat die Bibliothek Konkurrenz bekommen, was den freien Zugang zu Wissen, unabhängig vom Alter, der Herkunft und der Bildung betrifft. Zukünftig soll uns auch das Lesen von Büchern in digitaler Form (E-Books) das Leben erleichtern- keine Eselsohren mehr, kein Herumschleppen. Doch Bücher zu lesen bedeutet mehr, als nur Informationen zu erfahren, vielmehr ergibt sich die Möglichkeit, sich eine Auszeit des Alltags zu nehmen und in eine andere Welt einzutauchen. Lesen erweitert den Horizont und fördert die eigene Wahrnehmung der Umgebung, die Vorstellungskraft. Deshalb ist das Lesen und Vorlesen, besonders für Kinder ein ungeheurer Gewinn für ihre geistige Entwicklung. Lesen ist Training für die grauen Zellen und die beste Alternative zum passiven Konsumieren von Fernsehen und Internet.

‚Lesen und Bibliotheken boomen, wenn man Anreize und die notwendige Unterstützung bietet‘, so der Geschäftsführer des Büchereiverbandes Österreichs und Präsident der europäischen Bibliotheksverbände Gerald Leitner. Zwei Drittel aller EU-Mitgliedsstaaten haben ein Bibliotheksgesetz, das die Leistungen der Bibliotheken gesetzlich und finanziell reglementiert. Nur zehr Länder, darunter auch Österreich, haben überhaupt keine eigenständige Bibliotheksgesetzgebung.

Forderungen danach gab es bereits mehrfach, jedoch hat die Bundesregierung unter Bundeskanzler Faymann die Entwicklung eines umfassenden Entwicklungskonzepts für öffentliche Bibliotheken im Regierungsprogramm verankert.“

Der Kulturausschuss hat die gegenständlichen Entschließungsanträge in seiner Sitzung am 16. März 2011 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin im Ausschuss für den Entschließungsantrag 1455/A(E) fungierte die Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig, als Berichterstatter im Ausschuss für den Entschließungsantrag 888/A(E) Abgeordneter Josef Jury.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Josef Jury, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Johann Höfinger und Stefan Petzner sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und die Ausschussobfrau Abgeordnete Sonja Ablinger.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 1455/A(E) der Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Mag. Heidemarie Unterreiner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen der betreffend „Büchereiförderung Neu“ und Masterplan für Öffentliche Büchereien mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G dagegen: B) angenommen.

Mit dieser Beschlussfassung gilt der Entschließungsantrag 888/A(E) der Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ent­wicklungskonzept für österreichische Bibliotheken als miterledigt.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 03 16

                    Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Sonja Ablinger

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau