1120 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 1447/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Transfer sämtlicher Goldbestände der OeNB auf Hoheitsgebiet der Republik Österreich

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gold zählt zur Kategorie der strategischen Rohstoffe. Besonders in Krisenzeiten ist das Metall sehr begehrt, im Gegensatz zu Papierwährungen lässt es sich nicht beliebig vermehren. Es bietet die Gelegenheit, Vermögen vor voranschreitender Geldentwertung oder gar einer Währungsreform zu schützen. Staatlichen Notenbanken und Regierungen eröffnet es die Möglichkeit, im Bedarfsfall eine goldgedeckte oder zumindest partiell goldgedeckte Währung einzuführen. Zudem ist es die Beständigste aller Devisenformen.

Mit Ende 2008 betrugen die Geldbestände der Republik Österreich 280 Tonnen. Trotz mehrerer parlamentarischer Anfragen wurde unter Verweis auf die übliche Praxis keine Auskunft gegeben, in welchen Staaten sich das Gold der Republik befindet. Die Frage, wie denn tatsächlich gewährleistet werden könne, dass die Republik im Notfall darüber verfügen kann, konnte nicht schlüssig und folglich nur in unbefriedigender Weise beantwortet werden.

Experten sehen mittelfristig erhebliche Verwerfungen ökonomischer Natur voraus, möglicherweise bis zum - zumindest teilweisen - Zerfall der europäischen Gemeinschaftswährung. Ausreichende Goldbestände auf staatlichem Hoheitsgebiet würden in diesem Fall den Handlungsspielraum der jeweiligen Bundesregierung erheblich erweitern und könnten zur Überbrückung dienen, bis sich die wirtschaftliche Situation nach einer möglichen Krise weitgehend stabilisiert hat. Natürlich muss gleichzeitig dafür gesorgt sein, dass der bestehende Goldschatz nicht mehr weiter verringert und mengenmäßig zumindest auf derzeitigem Niveau gehalten wird. Selbstverständlich entstehen durch den Transfer der im Eigentum der OeNB befindlichen Goldbestände und der anschließenden adäquaten Lagerung Kosten. Diese werden durch den hinzukommenden strategischen Sicherheitsgewinn allerdings mehr als ausgeglichen. Im Sinne eigenstaatlicher Souveränität und Sicherheitspolitik führt kein Weg an einer dauerhaften Rückführung – bei gleichzeitig entsprechender Lagerung - des staatlichen Goldes auf Hoheitsgebiet der Republik Österreich vorbei.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. März 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten DDr. Werner Königshofer die Abgeordneten Mag. Michael Schickhofer, Tanja Windbüchler-Souschill sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1447/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, dagegen: S, V, G, B).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Schickhofer gewählt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011-03-22

                       Mag. Michael Schickhofer                                          Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann