1121 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 754/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend klarer Regelungen bzw. Grenzen betreffend Spekulationen von Bund, Ländern und Gemeinden

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. September 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Pressemeldungen ist zu entnehmen, dass der Staat im Jahre 2007 10 Milliarden Euro an Kreditmitteln aufgenommen hat, um damit zu spekulieren. Konkret sollen die Kreditmittel im Auftrag vom Finanzministerium durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (im Folgenden ÖBFA) veranlagt worden sein. Dabei soll es im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise zu erheblichen Spekulationsverlusten gekommen sein. Teilweise wird vermutet, dass die Verluste in Milliardenhöhe lagen.

Auch die Länder haben sich im großen Umfang an Spekulationen beteiligt. Alleine in NÖ sind durch Spekulationen Verluste im Umfang von einer Milliarde Euro entstanden.

Zudem ist es auch auf Gemeindeebene zu erheblichen Spekulationsverlusten gekommen. So ist zu vernehmen, dass Verluste im zweistelligen Millionenbereich erlitten wurden.

Viele Gemeinden haben noch zusätzlich durch Cross-Border-Leasinggeschäfte massive Nachteile für die Gemeindebürger verursacht. Auch die Gründung von Zweckgesellschaften zur Verschleierung von Schulden bzw. Verbindlichkeiten führt langfristig zu großen finanziellen Problemen für die betroffenen Gemeinden.

Insofern zeigen die jüngsten Geschehnisse, dass dringend klare Reglungen bzw. Grenzen betreffend Spekulationen mit Steuergeldern von Bund, Länder und Gemeinden erforderlich sind, um das Geld der Steuerzahler in Zukunft besser schützen zu können.

Weiters sind Maßnahmen zu ergreifen, welche Cross-Border-Leasinggeschäfte verbieten. Ebenso muss die Gründung von Zweckgesellschaften zur Auslagerung von Verbindlichkeiten verboten und bestehende müssen ins Budget aufgenommen werden.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. März 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Robert Lugar die Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Jakob Auer, Maximilian Linder, DDr. Werner Königshofer, Mag. Kurt Gaßner, Tanja Windbüchler-Souschill sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 754/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer gewählt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011-03-22

                         Mag. Wilhelm Molterer                                            Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann