1123 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2008 (III-110 der Beilagen)

Der vorliegende Bericht ist bereits der elfte. Am 1. Jänner 1998 sind die Regelungen für besondere Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Kraft getreten. Mit Beginn des Jahres 2002 entfiel die bis dahin geltende Befristung, die „besonderen Ermittlungsmaßnahmen“ wurden ins Dauerrecht übernommen.

Aus dem gegenständlichen Bericht geht hervor, dass in ganz Österreich im Jahr 2008 in vier Fällen ein großer Lausch- und Spähangriff und in drei Fällen ein kleiner Lausch- und Spähangriff zum Einsatz kam, dazu 107 Videofallen (59 außerhalb und 48 innerhalb von Räumen mit Zustimmung der Inhaber). Die hohe Anzahl von 334 Verdächtigen bei optischen und/oder akustischen Überwachungen (2007 lag die Zahl der Verdächtigen bei 42 Personen) hängt, wie es im Bericht heißt, mit einem Großverfahren bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zusammen. Im Unterschied zu den letzten Jahren, in denen (von 2005 bis 2007) ein einziges Mal ein Rechtsmittel ergriffen wurde, gab es im Jahr 2008 elf derartige Fälle. Alle diese Fälle betreffen den Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien, wo auch die meisten besonderen Ermittlungsmaßnahmen zum Einsatz gekommen sind.

Wie auch in den Vorjahren kam das Instrument der „Rasterfahndung“ nicht zum Einsatz.

Neu im aktuellen Bericht ist die Bezugnahme auf einen einschlägigen Bericht des Rechnungshofs. Darin werde festgestellt, dass sich der große Späh- und Lauschangriff aus ermittlungstaktischer Sicht zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung bewährt habe.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 23. März 2011 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 21. Februar 2011 eingebrachten Verlangens des Grünen Klubs wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Bernd Schönegger die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Herbert Scheibner, Dr. Peter Fichtenbauer, Otto Pendl und Dr. Johannes Jarolim sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2008 (III-110 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 03 23

                         Mag. Bernd Schönegger                                               Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann